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Ungarn · Eger

Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Eger?

Mit der Übergabe ist ein Verkauf nicht erledigt. Für eine bestimmte Zeit können Mängel zurückkommen, und ein Satz im Vertrag schützt Sie weniger, als die meisten annehmen.

Die Uhr läuft ab der Übergabe

Nicht ab der Unterschrift und nicht ab der Eintragung, sondern ab dem Tag, an dem der Käufer das Objekt bekommen hat. Halten Sie diesen Tag schriftlich fest, samt Zählerständen und Zustand, denn er ist der Beginn jeder Frist.

Was der Ausschluss im Vertrag wirklich leistet

„Gekauft wie besichtigt“ steht in fast jedem Vertrag zwischen Privatpersonen und ist auch wirksam. Er hat aber eine Grenze, und die ist in allen hier behandelten Ländern dieselbe.

Er deckt, was Sie nicht wussten

Ein Mangel, von dem Sie selbst nichts ahnten, ist damit erledigt. Genau dafür ist die Klausel gedacht, und dafür trägt sie auch.

Er deckt nicht, was Sie verschwiegen haben

Wer einen Mangel kennt und nicht nennt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt ausnahmslos, und die Frist dafür ist meist deutlich länger als die gewöhnliche.

Er deckt nicht, was Sie zugesagt haben

Eine Angabe zur Wohnfläche, zur Baugenehmigung oder zur Nutzbarkeit bleibt verbindlich, auch mit Ausschluss. Sagen Sie deshalb nichts zu, was Sie nicht belegen können.

Der sicherste Weg ist Offenlegen, nicht Verschweigen

Ein Mangel, den Sie im Vertrag benennen, ist ein Mangel, für den Sie nicht mehr haften: Der Käufer hat ihn gekauft. Ein Mangel, den Sie verschweigen, bleibt jahrelang Ihr Risiko. Der feuchte Keller im Vertrag ist billiger als der feuchte Keller vor Gericht.

Was Sie aufbewahren sollten und wie lange

Das Übergabeprotokoll, Fotos vom Zustand, den Schriftverkehr und jede Unterlage, die Sie ausgehändigt haben. Mindestens so lange, wie die Haftungsfrist Ihres Landes läuft, und bei Verdacht auf Streit länger.

Was in der Stadt Eger gilt

Im historischen Stadtzentrum von Eger muss ein Steildach eine Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad haben und symmetrisch ausgeführt sein.

Grundlage: Eger, önkormányzati rendelet 6/2018 (II.23.) településképi védelméről, § 12 Absatz 3 Buchstabe b, konsolidierte Fassung mit Stand 05.01.2026

Die Rechtslage in Ungarn

Wie lange Sie nach der Übergabe haften

Bei einer gebrauchten Immobilie kann der Käufer wegen versteckter Mängel noch fünf Jahre ab der Übergabe Ansprüche stellen, danach sind sie verjährt. Die allgemeine Frist von einem Jahr gilt für Immobilien ausdrücklich nicht. Zwei Punkte, die oft falsch verstanden werden: Erstens sind diese fünf Jahre eine VERJAEHRUNGSFRIST (elévülés) und keine Ausschlussfrist (jogvesztő), es gelten also die Regeln über das Ruhen der Verjährung. Zweitens haftet der Verkäufer auch dann, wenn er von dem Mangel selbst nichts wusste; auf sein Wissen kommt es erst bei der Frage des Haftungsausschlusses an.

Wie weit Sie die Haftung ausschließen können

Ja, beim Verkauf zwischen zwei Privatpersonen darf die Mängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, üblich mit der Klausel, dass der Käufer die Immobilie im besichtigten Zustand kauft. Verkauft dagegen ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist so ein Ausschluss unwirksam.

Wann der Ausschluss Sie NICHT schützt

Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel absichtlich verschwiegen oder den Käufer getäuscht hat. Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und ihn verschwiegen hat.

Bis wann der Käufer einen Mangel melden muss

Der Käufer muss einen entdeckten Mangel ohne Verzug melden. Die feste Zwei-Monats-Frist gilt nur beim Kauf von einem Unternehmer, beim Kauf von einer Privatperson gilt nur 'ohne Verzug'. Meldet er zu spät, verliert er nicht sofort alle Rechte, haftet aber für den Schaden, der durch die Verspätung entsteht.

Grundlage: Ptk. (2013. évi V. törvény) 6:163 § (kellékszavatossági igény elévülése, ingatlan öt év); Ptk. 6:162 § (a hiba közlése: 'késedelem nélkül'. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss ich einen Mangel nennen, nach dem niemand fragt?

Ja, wenn er wesentlich ist und der Käufer ihn nicht selbst erkennen kann. Ein Wasserschaden hinter einer neuen Verkleidung gehört genannt, ein sichtbar altes Bad nicht.

Was, wenn sich der Käufer nach Jahren meldet?

Prüfen Sie zuerst, ob die Frist Ihres Landes überhaupt noch läuft. Ist sie abgelaufen, ist der Anspruch in aller Regel erledigt, außer es geht um einen Mangel, den Sie nachweislich verschwiegen haben.

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