Spanien
Immobilien in der Stadt Girona: was hier gilt
Was in der Stadt Girona rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Im Barri Vell, der Altstadt von Girona, ist die Geschosszahl jedes Gebäudes in einem eigenen Plan je Parzelle festgelegt. Für Erdgeschosse gilt eine lichte Höhe zwischen 3,50 und 4,20 Metern, für Obergeschosse mindestens 2,50 Meter, unter dem Dachgeschoss darf sie am First auf 2,10 Meter sinken. Kellergeschosse müssen mindestens 2,20 Meter hoch sein und dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.
Grundlage: Pla Especial de Conservació i Reforma Interior del Barri Vell de Girona, Artikel 54 und 55; endgültig beschlossen von der Comissió Provincial d'Urbanisme am 20.07.1983, BOP Girona Nr. 117 vom 24.09.1983, laut amtlicher Übersicht der Gemeinde weiterhin in Kraft
Für Fassaden im Barri Vell von Girona ist die Farbe nicht frei wählbar: Jede einzelne Parzelle hat eine eigene, festgelegte Farbe nach der internationalen Munsell-Skala, verzeichnet in einem eigenen Plan und einer dem Regelwerk beigefügten Farbkarte. Erlaubte Fassadenausführungen sind Putz, glatt oder mit Sgraffito, oder Natursteinverkleidung aus Girona-Stein mit mindestens 4 Zentimetern Stärke, an Gebäudeecken mindestens 10 Zentimeter. Verboten sind unter anderem Glaswände, Keramik- oder Glasgitter sowie Verkleidungen aus Kunststoff oder Metall.
Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 62 und 63 (Artikel 63 durch die Revision des Generalplans geändert, Text Refós Artikel 77); Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft
Beim Dach schreibt der Plan für das Barri Vell von Girona eine einheitliche Neigung zwischen 24 und 28 Prozent vor, gedeckt mit alten arabischen Ziegeln aus abgerissenen Gebäuden oder optisch gleichwertigem Material, Kupfer nur mit besonderer Genehmigung. Flachdächer und Dachterrassen sind nicht erlaubt, bestehende gelten als nicht plankonform. Auf dem Dach sind außer Kaminen und einer gemeinsamen Fernsehantenne je Gebäude keine weiteren Aufbauten zulässig.
Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 65, endgültig beschlossen von der Comissió d'Urbanisme am 08.03.1995; Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft
Die Themen in der Stadt Girona
- Steuer beim Immobilienverkauf in Girona
Was beim Immobilienverkauf in Girona an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Girona?
Wie lange Sie nach einem Verkauf in Girona für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie in Girona für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf in Girona brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in Spanien selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Registro de la Propiedad
Eigentümer, Hypotheken, Lasten (Nota simple)
Eigentum & Lasten
- Sede Electrónica del Catastro
Katasterdaten, Fläche, Katasterwert
Wert & Bodenwert
- Certificado de eficiencia energética (Comunidad)
Registrierter Energieausweis
Energie
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