Rumänien · Hunedoara
Steuer beim Immobilienverkauf in Hunedoara
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Hunedoara gilt
In der Schutzzone rund um das Corvinen-Schloss (Castelul Corvinilor) in Hunedoara dürfen Werbeschilder und Firmenschilder an Gebäuden höchstens das Format 100 mal 40 mal 40 Zentimeter haben und dürfen die Architektur des Gebäudes und seine Fassadendetails nicht beeinträchtigen.
Grundlage: Regulament local de amplasare şi autorizare a mijloacelor de publicitate pe raza municipiului Hunedoara, Art. 46 Punkt 1; genehmigt durch Hotărârea Consiliului Local Nr. 187/2018 vom 25.05.2018
Die Rechtslage in Rumänien
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Verkäufer zahlt die Transfersteuer als Einkommensteuer auf den Immobilienverkauf, gestaffelt nach Haltedauer und auf den Wert über einem Freibetrag. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Zivilgesetzbuch (Codul civil, Gesetz Nr. 287/2009); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Für den Käufer gibt es keine Grunderwerbsteuer; er trägt nur die Notar- und die Grundbuchgebühr.
Grundlage: Verkäuferpflichten Rumänien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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