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Österreich · Kärnten

Welche Unterlagen Sie in Kärnten für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was im Bundesland Kärnten gilt

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Kärnten gilt die Kärntner Bauordnung, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Kärntner Bauordnung

Die Rechtslage in Österreich

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Energieausweis, höchstens zehn Jahre alt, Grundbuchauszug, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Vorschreibung und Stand der Rücklage.

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Energieeffizienzklasse von A++ bis G, seit der EAVG-Novelle vom 30.05.2026 in JEDEM Inserat und Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf; der frühere Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist keine Pflichtangabe mehr, bleibt aber bei Energieausweisen nach altem Recht übergangsweise zulässig.

Was Sie ungefragt sagen müssen

Der Verkäufer muss von sich aus auf Umstände hinweisen, die den Wert oder die Brauchbarkeit erheblich mindern und die der Käufer bei zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennt. Arglistig verschwiegene Mängel schließt kein Gewährleistungsverzicht aus (§ 928 ABGB), siehe lib/mängelhaftung.ts.

Grundlage: Offenlegungspflichten Österreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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