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Frankreich · Korsika

Welche Unterlagen Sie auf Korsika für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was in der Region Korsika gilt

Korsika hat für den Grundstückskauf ein Problem, das es in dieser Form nirgends sonst in Frankreich gibt: Sehr viele Grundstücke haben bis heute keinen formellen Eigentumsnachweis, weil Erbschaften über Generationen nie notariell abgeschlossen wurden. Ein eigens dafür geschaffenes öffentliches Institut, das GIRTEC, hilft seit 2007, solche Eigentumstitel für korsische Grundstücke wieder aufzubauen, aber nur über einen Notar, nicht direkt für Privatpersonen. Ein Gesetz von 2017, zuletzt im April 2026 geändert, erlaubt es Miterben, die zusammen mindestens zwei Drittel der Erbanteile halten, das Grundstück zu verkaufen oder aufzuteilen, sobald ihre Eigentümerschaft notariell festgestellt ist. Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2027. Wer in Korsika kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob der Verkäufer wirklich der alleinige, formell eingetragene Eigentümer ist.

Grundlage: Loi n° 2017-285 du 6 mars 2017 relative à l'adaptation des règles de publicité foncière applicables en Corse, Art. 2, geändert durch Art. 6 der Loi n° 2026-248 du 7 avril 2026, Sonderregelung befristet bis 31.12.2027; GIRTEC eingerichtet per Dekret vom 15.05.2007, Konventionsverlängerung vom 10.10.2017

Die Rechtslage in Frankreich

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Dossier de diagnostic technique (DDT), bis zu elf Einzelbefunde, Wohnfläche nach loi Carrez, État des risques (ERP) samt Auskunft zu Naturgefahren.

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Energieklasse und Treibhausgasklasse aus dem DPE und Angabe, ob die Provision im Preis enthalten ist (FAI).

Was Sie ungefragt sagen müssen

Über die Pflichtbefunde hinaus schuldet der Verkäufer die Offenlegung ihm bekannter versteckter Mängel; ein Haftungsausschluss trägt bei Kenntnis nicht (Art. 1643 Code civil).

Grundlage: Offenlegungspflichten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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