Lettland · Kuldīga
Steuer beim Immobilienverkauf in Kuldīga
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Kuldīga gilt
In der Altstadt von Kuldīga muss ein Satteldach eine Neigung von 35 bis 45 Grad haben. Ein Mansarddach ist im unteren Teil mit 65 bis 70 Grad und im oberen Teil mit 30 bis 50 Grad vorgeschrieben.
Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 55.1 und 55.4; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022
Als Dachdeckung sind in der Altstadt von Kuldīga Tonziegel vorgesehen, ausnahmsweise rote Betonziegel, außerdem handgefalztes Blech, Holzschindeln oder Bretter. Die Wahl muss durch die historische Bauforschung des jeweiligen Gebäudes begründet sein.
Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 53.7; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022
Für Außenwände in der Altstadt von Kuldīga sind nur Holz, massives Ziegelmauerwerk oder gestrichener Verputz zulässig. Andere Materialien müssen mit Holz verkleidet oder verputzt werden, und Kunststoff- beziehungsweise PVC-Fassadenverkleidung ist ausdrücklich verboten.
Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 60.1; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022
Dachfenster in der Altstadt von Kuldīga dürfen höchstens 0,80 mal 1,20 Meter Glasfläche haben, verglaste Dachluken auf Flachdächern höchstens 0,40 mal 0,60 Meter, und zwischen zwei Dachfenstern müssen mindestens 2 Meter Abstand liegen.
Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 54.4.3; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022
Die Rechtslage in Lettland
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; der Verkauf des länger gehaltenen und zuletzt selbst bewohnten Wohnsitzes ist unter Bedingungen steuerfrei. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Zivilgesetz (Civillikums); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den Katasterwert, je nachdem welcher höher ist. Größter Posten ist die staatliche Gebühr bei der Grundbucheintragung.
Grundlage: Verkäuferpflichten Lettland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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