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UA · Podil

Steuer beim Immobilienverkauf in Podil

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Podil gilt

Im historischen Kyjiwer Stadtteil Podil, im Naturschutzgebiet Alt-Kyjiw, dürfen bestehende öffentliche und Wohngebäude im zehnten Quartal bei Sanierung nicht über die höchstzulässige Höhe hinaus vergrößert werden: 9 Meter im Westteil des Quartals, 12 Meter im Ostteil.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 10; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Im selben Naturschutzgebiet in Podil gilt für das erste Quartal eine abweichende höchstzulässige Bauhöhe von 15 Metern für die Sanierung bestehender öffentlicher und Wohngebäude.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 1; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Im selben Naturschutzgebiet in Podil, im Quartier rund um die berühmte Andreassteige (Andrijiwskyj Uswis) und den Kontraktowa-Platz-Komplex, dürfen Neubauten höchstens 12 Meter hoch sein.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 13; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Im selben Naturschutzgebiet in Podil, im Quartier entlang des Dnipro-Ufers, dürfen Bestandsgebäude bei Sanierung und Neubauten höchstens 27 Meter hoch sein, damit die Sicht vom Fluss auf die historische Bebauung erhalten bleibt.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 6; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Im selben Naturschutzgebiet in Podil, im Quartier an der Chorywa-Straße, dürfen Bestandsgebäude bei Sanierung und Neubauten höchstens 18 Meter hoch sein, damit die historische Straßenfront und die Sicht von der Uferzeile erhalten bleiben.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 3; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Im selben Naturschutzgebiet in Podil, im Quartier an den Straßen Andrijiwska und Petra Sahaidatschnoho, dürfen Bestandsgebäude bei Sanierung und Neubauten höchstens 22 Meter hoch sein, damit die historischen Straßenfronten dieser beiden Straßen erhalten bleiben.

Grundlage: План організації території державного історико-архітектурного заповідника «Стародавній Київ», Buch 3, Abschnitt 2.3, Quartal 26; genehmigt durch Розпорядження КМДА Nr. 195 vom 21.01.2022

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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