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Italien · Lucca

Steuer beim Immobilienverkauf in Lucca

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Lucca gilt

In der von der Stadtmauer umschlossenen Altstadt von Lucca müssen bei jeder Dacherneuerung First- und Traufhöhe exakt erhalten bleiben, vorrangig mit traditionellen Materialien und Verstärkungstechniken.

Grundlage: Piano Operativo Lucca, Elaborato QP.IVa, Artikel 7 Absatz 5 Buchstabe b); Zone A1, endgültig beschlossen 15.10.2024, konsolidiert nach Variante Nr. 3/2025

Intakter historischer Verputz an Fassaden in der Altstadt von Lucca darf nicht abgeschlagen werden. Wo eine Wiederherstellung nötig ist, muss zuerst die ursprüngliche Zusammensetzung und Farbschicht des Putzes untersucht werden, und die Ausbesserung erfolgt nur mit traditionellem Mörtel und traditionellen Farbtönen.

Grundlage: Piano Operativo Lucca, Elaborato QP.IVa, Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe f); Zone A1, endgültig beschlossen 15.10.2024, konsolidiert nach Variante Nr. 3/2025

Bei einer Dacherneuerung in der Altstadt von Lucca dürfen sich weder die Zahl noch die Neigung der Dachflächen noch der Dachüberstand ändern. Die Deckung muss aus gebogenem oder flachem Tonziegel erhalten oder wiederhergestellt werden, dabei dürfen nur nicht mehr reparable Ziegel durch identische oder gleichartige ersetzt werden.

Grundlage: Piano Operativo Lucca, Elaborato QP.IVa, Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c); Zone A1, endgültig beschlossen 15.10.2024, konsolidiert nach Variante Nr. 3/2025

Die Rechtslage in Italien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Gewinn aus dem Verkauf innerhalb von fünf Jahren ist steuerpflichtig, außer das Objekt war Hauptwohnsitz (Art. 67 comma 1 lit. b TUIR). Der Notar kann auf Antrag eine Ersatzsteuer von 26 Prozent einbehalten. Offenlegung: Der Verkäufer haftet für vizi occulti (Art. 1490 Codice civile), die Rügefrist ist mit acht Tagen sehr kurz (Art. 1495).

Worauf gerechnet wird

Beim Kauf einer Wohnung von einer Privatperson wird auf Antrag NICHT der Kaufpreis besteuert, sondern der valore catastale, das prezzo-valore-Verfahren (Art. 1 comma 497 Legge 266/2005). Der amtliche Wert liegt meist deutlich unter dem Kaufpreis, die Steuer fällt entsprechend niedriger aus. Wer hier mit dem Kaufpreis rechnet, rechnet Italien zu teuer.

Grundlage: Verkäuferpflichten Italien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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