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Rumänien · Mediaș

Steuer beim Immobilienverkauf in Mediaș

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Mediaș gilt

In der geschützten Altstadt von Mediaș muss die Dachneigung zwischen 30 und 60 Grad liegen, mit einer Bedachung aus zwei oder vier Dachflächen bei einem Höhenregime von Erdgeschoss bis Erdgeschoss plus zwei Etagen.

Grundlage: Regulamentul Local de Urbanism zum Flächennutzungsplan der Stadt Mediaș, Artikel 21, Fassung rev6-fin vom 22.02.2012

Zur Dacheindeckung in der geschützten Altstadt von Mediaș dürfen kein Blech, keine Teerpappe, kein Asbestzement und keine anderen dieser Art verwendet werden, vorgesehen sind Biberschwanz- oder gewöhnliche Ziegel, ohne Materialmischung.

Grundlage: Regulamentul Local de Urbanism zum Flächennutzungsplan der Stadt Mediaș, Artikel 21, Fassung rev6-fin vom 22.02.2012

Für Neubauten mit ursprünglichem Verputz in der geschützten Zone von Mediaș müssen die Anstriche naturfarben oder in an die ursprünglichen Farben angelehnten Tönen sein, auf Basis mineralischer Pigmente. Abwaschbare und halbabwaschbare Farben sind verboten.

Grundlage: Regulamentul Local de Urbanism zum Flächennutzungsplan der Stadt Mediaș, Artikel 22, Fassung rev6-fin vom 22.02.2012

Für neue Einfriedungen in Erweiterungszonen von Mediaș, die an keine alte Einfriedung anschließen, empfiehlt die Norm einen undurchsichtigen Sockel von höchstens 45 bis 60 Zentimetern und eine Gesamthöhe von höchstens 1,80 Metern ab Gehsteigniveau. Wo eine neue Einfriedung an eine alte anschließt, muss sie deren Höhe übernehmen, das ist dort verbindlich vorgeschrieben.

Grundlage: Regulamentul Local de Urbanism zum Flächennutzungsplan der Stadt Mediaș, Artikel 26, Fassung rev6-fin vom 22.02.2012

Die Rechtslage in Rumänien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkäufer zahlt die Transfersteuer als Einkommensteuer auf den Immobilienverkauf, gestaffelt nach Haltedauer und auf den Wert über einem Freibetrag. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Zivilgesetzbuch (Codul civil, Gesetz Nr. 287/2009); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Für den Käufer gibt es keine Grunderwerbsteuer; er trägt nur die Notar- und die Grundbuchgebühr.

Grundlage: Verkäuferpflichten Rumänien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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