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Deutschland · München

Welche Unterlagen Sie in München für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was in München gilt

München führt einen QUALIFIZIERTEN Mietspiegel, und das ist der Unterschied, an dem Geld hängt. Seit 2024 muss jede Gemeinde über 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel haben, aber nur ein Teil davon ist qualifiziert. Nur beim qualifizierten gilt die dort genannte Miete vor Gericht als vermutet richtig. Das verschiebt die Beweislast: Wer sich darauf beruft, muss nicht mehr belegen, was ortsüblich ist, sondern die Gegenseite muss das Gegenteil zeigen.

Grundlage: § 558d Abs. 3 BGB; der Münchner Mietspiegel 2025 wurde am 26.03.2025 vom Stadtrat als qualifiziert anerkannt

Die Rechtslage in Deutschland

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Energieausweis, Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan und Abrechnungen, Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis.

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Pflichtangaben aus dem Energieausweis nach § 87 GModG, darunter Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden, Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger und Baujahr.

Was Sie ungefragt sagen müssen

Der Verkäufer muss Mängel offenlegen, die er kennt und die der Käufer nicht ohne Weiteres erkennt. Arglistiges Verschweigen macht jeden Haftungsausschluss unwirksam (§ 444 BGB). Das gilt auch für Vorschäden, Feuchtigkeit und behördliche Auflagen.

Grundlage: Offenlegungspflichten Deutschland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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