Zum Inhalt springen

Griechenland

Immobilien in der Stadt Oia: was hier gilt

Was in der Stadt Oia rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Für die Siedlung Oia gelten zwei eigens vermessene Bauzonen: In Zone A, dem geschlossenen historischen Kern von vor 1923, braucht ein Grundstück mindestens 600 Quadratmeter Fläche und 13 Meter Straßenfront. In Zone B, dem dicht bebauten, zur Caldera hin liegenden Teil der Siedlung, sind es mindestens 2000 Quadratmeter und 25 Meter Front. In beiden Zonen darf ein Gebäude höchstens 7 Meter hoch sein.

Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 1 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)

Dasselbe Dekret schreibt für Oia auch die Fassaden fest: Fensteröffnungen dürfen je Geschoss höchstens 20 Prozent der Fassadenfläche einnehmen, eine Einfriedung des Grundstücks höchstens 0,80 Meter hoch sein. Beides schützt dieselbe Sache, den freien Blick auf die Caldera und das geschlossene weiße Erscheinungsbild der Siedlung.

Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 2 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)

Die Themen in der Stadt Oia

Was Sie in Griechenland selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

Weiter

Bereit, eine Immobilie zu prüfen?

In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.

Immobilie prüfen

Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.

Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.

Auf dem Laufenden bleiben

Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.

Höchstens zweimal im Jahr: neue Funktionen, Markt-Einordnungen und Tipps zu Kauf, Verkauf und Miete. Jederzeit abbestellbar. Keine Weitergabe an Dritte.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

Immobilie prüfen