Griechenland
Immobilien in der Stadt Oia: was hier gilt
Was in der Stadt Oia rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Für die Siedlung Oia gelten zwei eigens vermessene Bauzonen: In Zone A, dem geschlossenen historischen Kern von vor 1923, braucht ein Grundstück mindestens 600 Quadratmeter Fläche und 13 Meter Straßenfront. In Zone B, dem dicht bebauten, zur Caldera hin liegenden Teil der Siedlung, sind es mindestens 2000 Quadratmeter und 25 Meter Front. In beiden Zonen darf ein Gebäude höchstens 7 Meter hoch sein.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 1 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Dasselbe Dekret schreibt für Oia auch die Fassaden fest: Fensteröffnungen dürfen je Geschoss höchstens 20 Prozent der Fassadenfläche einnehmen, eine Einfriedung des Grundstücks höchstens 0,80 Meter hoch sein. Beides schützt dieselbe Sache, den freien Blick auf die Caldera und das geschlossene weiße Erscheinungsbild der Siedlung.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 2 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Die Themen in der Stadt Oia
- Steuer beim Immobilienverkauf in Oia
Was beim Immobilienverkauf in Oia an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Oia?
Wie lange Sie nach einem Verkauf in Oia für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie in Oia für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf in Oia brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in Griechenland selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Ελληνικό Κτηματολόγιο (Hellenic Cadastre)
Eigentum, Kataster, Lasten
Eigentum & Lasten
- Πιστοποιητικό Ενεργειακής Απόδοσης (ΠΕΑ)
Energiezertifikat
Energie
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