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AD · Ordino

Steuer beim Immobilienverkauf in Ordino

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Ordino gilt

Im historischen Dorfkern von Ordino ist die Gebäudehöhe bis zum First auf 12,50 Meter ab dem tiefsten Geländepunkt begrenzt. Nur für eine nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude ist eine Überschreitung um 25 Zentimeter erlaubt.

Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial d'Ordino (POUP), Ordinacions reguladores, Artikel 95 Absatz 2, Zone Z1

Im historischen Dorfkern von Ordino müssen Neubaufassaden zu mindestens 70 Prozent aus einheimischem Naturstein bestehen, traditionell mit Mörtel vermauert. Reflektierende Oberflächen und grelle Farben sind verboten, Brandmauern müssen vollständig aus Stein sein.

Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial d'Ordino (POUP), Ordinacions reguladores, Artikel 97 Absatz 1 und Absatz 4, Zonen Z1 und Z2A/Z2B

Im historischen Dorfkern von Ordino müssen Dächer mit Schieferplatten gedeckt werden, die Neigung muss mindestens 40 Prozent betragen. Flachdächer sind in dieser Zone grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen mit einem Gutachten des Kulturministeriums zulässig.

Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial d'Ordino (POUP), Ordinacions reguladores, Artikel 92 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 8, Zonen Z1 und Z2A/Z2B

Im historischen Dorfkern von Ordino dürfen Dachgauben höchstens 18 Prozent der Dachfläche einnehmen, ihre eigene Neigung muss mindestens 40 Prozent betragen.

Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial d'Ordino (POUP), Ordinacions reguladores, Artikel 93 (Capellines)

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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