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Spanien · Peñíscola

Steuer beim Immobilienverkauf in Peñíscola

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Peñíscola gilt

In Peñíscola (Peniscola) wird die zulässige Gebäudehöhe von der Straßenrasante bis zur Oberkante der Dachdeckung des obersten Geschosses gemessen. Sie ist parzellenscharf nach der zulässigen Geschosszahl gestaffelt, von nur Erdgeschoss bis Erdgeschoss plus drei Obergeschosse. Zwischengeschosse zählen dabei nicht zur Geschosszahl.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.14; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

In Peñíscola (Peniscola) müssen Wohngebäude ein Flachdach nach katalanischer Bauweise erhalten, gedeckt mit mattem, hellem Keramikbelag in Stroh- oder Rotton oder mit unpolierten Kalksteinplatten. In der Umgebungszone der Altstadt gelten geneigte Ziegeldächer ausdrücklich als unzulässiges Fremdelement.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.18 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

In Peñíscola (Peniscola) müssen Fassadenmauern weiß gestrichen sein, mit Kalkfarbe oder kalkähnlichem Anstrich. Sichtziegel, Steinverkleidungen und grobe Strukturputze wie Tirol- oder Spritzputz sind ausdrücklich verboten.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.27 Absatz 1; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

Die Rechtslage in Spanien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Gewinn unterliegt der IRPF mit 19 bis 28 Prozent gestaffelt; bei nicht in Spanien ansässigen Verkäufern behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises ein und führt sie ab (Art. 25.2 TRLIRNR). Dazu die plusvalía municipal der Gemeinde (Art. 104 ff. TRLRHL). Offenlegung: Haftung für vicios ocultos nach Art. 1484 Código Civil, Frist sechs Monate.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den valor de referencia des Katasters, wenn dieser über dem Kaufpreis liegt (Art. 10 TRLITPAJD in der Fassung ab 2022). Der Kaufpreis ist also nur die Untergrenze der Bemessungsgrundlage, nicht automatisch die Basis.

Grundlage: Verkäuferpflichten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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