Kroatien · Poreč
Steuer beim Immobilienverkauf in Poreč
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Poreč gilt
In den Zonen A und B der Altstadt von Poreč darf ein Neubau oder Wiederaufbau die Höhe des höchsten Bestandsgebäudes in derselben Straßenzeile nicht überschreiten und muss sich in Baumasse und Form an die Nachbarbebauung anpassen. Freistehende Swimmingpools sind in dieser Zone verboten.
Grundlage: Generalni urbanistički plan grada Poreča (GUP-1), pročišćeni tekst, Članak 63e (Punkt 5.3.3.); beschlossen 17.07.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Grada Poreča-Parenzo Nr. 14/2025
In der Kernzone A der Altstadt von Poreč sind bauliche Veränderungen an Grundriss oder Erscheinungsbild grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist nur die Wiederherstellung der historischen Form, und jeder Eingriff braucht vorab die Zustimmung des zuständigen Konservierungsamts in Pula.
Grundlage: Generalni urbanistički plan grada Poreča (GUP-1), pročišćeni tekst, Članak 105 (Punkt 8.13.); beschlossen 17.07.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Grada Poreča-Parenzo Nr. 14/2025
In den Zonen B und C der Altstadt von Poreč müssen Form, Details und Farbe der Fassaden an den Gebäudetyp der jeweiligen Umgebung angepasst werden, das Grundlayout der Bestandsgebäude muss erhalten bleiben.
Grundlage: Generalni urbanistički plan grada Poreča (GUP-1), pročišćeni tekst, Članak 105 (Punkt 8.13.); beschlossen 17.07.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Grada Poreča-Parenzo Nr. 14/2025
In der historischen Schutzzone von Poreč sind Solarpaneele und Sonnenkollektoren nur erlaubt, wenn sie vollständig in die Dachfläche integriert werden, und auch dann braucht es eine gesonderte Genehmigung des Konservierungsamts.
Grundlage: Generalni urbanistički plan grada Poreča (GUP-1), pročišćeni tekst, Članak 7f (Punkt 0.11., Absatz 20); beschlossen 17.07.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Grada Poreča-Parenzo Nr. 14/2025
Die Rechtslage in Kroatien
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; steuerfrei nach mehr als zwei Jahren Besitz oder bei Selbstnutzung als Hauptwohnsitz. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Schuldrechtsgesetz (Zakon o obveznim odnosima); ein Ausschluss deckt arglistig verschwiegene Mängel nicht.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis, für die Grunderwerbsteuer auf den Marktwert der Immobilie. Bei einer Bestandsimmobilie fällt Grunderwerbsteuer an, beim Neubau vom Bauträger stattdessen Umsatzsteuer.
Grundlage: Verkäuferpflichten Kroatien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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