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Dänemark · Ribe

Steuer beim Immobilienverkauf in Ribe

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Ribe gilt

Im Block rund um Rathaus und Marktplatz im historischen Kern von Ribe sind Gebäude auf zwei Geschosse plus ein ausgebautes Dachgeschoss begrenzt.

Grundlage: Lokalplan nr. 40-010-0004 Ribe Bykerne, Rådhuskarréerne med Kannikegården, Esbjerg Kommune, Paragraf 8 Absatz 3; beschlossen 16.06.2014

Im Block rund um Rathaus und Marktplatz im historischen Kern von Ribe müssen Fassaden aus Ziegel bestehen, roh sichtbar, verputzt oder nass geschlämmt, gekalkt oder gestrichen innerhalb einer festgelegten Erdfarbenskala. Glänzende oder reflektierende Materialien sind verboten.

Grundlage: Lokalplan nr. 40-010-0004 Ribe Bykerne, Rådhuskarréerne med Kannikegården, Esbjerg Kommune, Paragraf 9 Absatz 3; beschlossen 16.06.2014

Im Block rund um Rathaus und Marktplatz im historischen Kern von Ribe muss das Hauptgebäude ein Satteldach mit rund 45 Grad Neigung tragen, gedeckt mit roten Flügelziegeln oder Naturschiefer. Glänzende oder reflektierende Dachmaterialien sind verboten.

Grundlage: Lokalplan nr. 40-010-0004 Ribe Bykerne, Rådhuskarréerne med Kannikegården, Esbjerg Kommune, Paragraf 9 Absatz 3; beschlossen 16.06.2014

Im Block rund um Rathaus und Marktplatz im historischen Kern von Ribe sind Solarzellen, Solarpaneele und Sonnenkollektoren verboten, ebenso Balkone und Dachterrassen. Französische Balkone können im Einzelfall genehmigt werden.

Grundlage: Lokalplan nr. 40-010-0004 Ribe Bykerne, Rådhuskarréerne med Kannikegården, Esbjerg Kommune, Paragraf 9 Absatz 8 und Paragraf 10 Absatz 3; beschlossen 16.06.2014

Die Rechtslage in Dänemark

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkäufer versteuert einen etwaigen Veräußerungsgewinn; der selbst bewohnte Hauptwohnsitz ist nach der Parcelhusregel in der Regel steuerfrei. Offenlegung: Der Verkäufer haftet grundsätzlich für Mängel, kann diese Haftung aber weitgehend auf den Käufer verlagern, wenn er vor dem Kauf einen Zustandsbericht (tilstandsrapport) und einen Elektrobericht vorlegt und den Abschluss einer Eigentümerwechsel-Versicherung anbietet (huseftersynsordning).

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Eine klassische Grunderwerbsteuer gibt es nicht; an ihre Stelle tritt die Registrierungsabgabe für die Eintragung ins Grundbuch. Die Nebenkosten des Käufers sind dadurch niedrig.

Grundlage: Verkäuferpflichten Dänemark. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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