Frankreich · Sarlat-la-Canéda
Welche Unterlagen Sie in Sarlat-la-Canéda für den Verkauf brauchen
Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.
Die Unterlagen, die den Preis halten
Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.
Bei einer Eigentumswohnung
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.
Bei einem Haus
Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.
Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt
Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.
Was in der Stadt Sarlat-la-Canéda gilt
In der Altstadt von Sarlat-la-Canéda darf kein Gebäude eine Traufhöhe von 12 Metern überschreiten, gemessen in der Mitte der straßenseitigen Fassade oder ihrer einzelnen versetzten Abschnitte, etwa bei abschüssigen Straßen.
Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.10 Absatz 10.3; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989
Fassaden in der Altstadt von Sarlat-la-Canéda dürfen keine nachgeahmten Materialien zeigen, etwa falsche Ziegel, falschen Naturstein, falsches Fachwerk oder falschen Marmor, und sichtbarer Zementputz ist verboten. Der charakteristische Kalkstein der Fassaden darf nicht gestrichen oder bemalt werden.
Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.11 Absatz 11.1 und 11.2.16; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989
Dächer in der Altstadt von Sarlat-la-Canéda müssen bei Lauzen-, Flachziegel- oder Schieferdeckung eine Neigung von 60 Grad haben. Bürgerhäuser aus der Zeit vor dem 17. Jahrhundert müssen zwingend mit handwerklich gewonnenen Kalksteinplatten (Lauzen) fachgerecht gedeckt werden.
Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.11 Absatz 11.2.10; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989
Die Rechtslage in Frankreich
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Pflicht sind: Dossier de diagnostic technique (DDT), bis zu elf Einzelbefunde, Wohnfläche nach loi Carrez, État des risques (ERP) samt Auskunft zu Naturgefahren.
Was schon im Inserat stehen muss
Bereits in der Anzeige: Energieklasse und Treibhausgasklasse aus dem DPE und Angabe, ob die Provision im Preis enthalten ist (FAI).
Was Sie ungefragt sagen müssen
Über die Pflichtbefunde hinaus schuldet der Verkäufer die Offenlegung ihm bekannter versteckter Mängel; ein Haftungsausschluss trägt bei Kenntnis nicht (Art. 1643 Code civil).
Grundlage: Offenlegungspflichten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.
Häufige Fragen
Wie alt darf der Energienachweis sein?
Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.
Muss ich Mängel im Exposé nennen?
Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.
Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?
Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.
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