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Rumänien · Sibiu

Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Sibiu?

Mit der Übergabe ist ein Verkauf nicht erledigt. Für eine bestimmte Zeit können Mängel zurückkommen, und ein Satz im Vertrag schützt Sie weniger, als die meisten annehmen.

Die Uhr läuft ab der Übergabe

Nicht ab der Unterschrift und nicht ab der Eintragung, sondern ab dem Tag, an dem der Käufer das Objekt bekommen hat. Halten Sie diesen Tag schriftlich fest, samt Zählerständen und Zustand, denn er ist der Beginn jeder Frist.

Was der Ausschluss im Vertrag wirklich leistet

„Gekauft wie besichtigt“ steht in fast jedem Vertrag zwischen Privatpersonen und ist auch wirksam. Er hat aber eine Grenze, und die ist in allen hier behandelten Ländern dieselbe.

Er deckt, was Sie nicht wussten

Ein Mangel, von dem Sie selbst nichts ahnten, ist damit erledigt. Genau dafür ist die Klausel gedacht, und dafür trägt sie auch.

Er deckt nicht, was Sie verschwiegen haben

Wer einen Mangel kennt und nicht nennt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt ausnahmslos, und die Frist dafür ist meist deutlich länger als die gewöhnliche.

Er deckt nicht, was Sie zugesagt haben

Eine Angabe zur Wohnfläche, zur Baugenehmigung oder zur Nutzbarkeit bleibt verbindlich, auch mit Ausschluss. Sagen Sie deshalb nichts zu, was Sie nicht belegen können.

Der sicherste Weg ist Offenlegen, nicht Verschweigen

Ein Mangel, den Sie im Vertrag benennen, ist ein Mangel, für den Sie nicht mehr haften: Der Käufer hat ihn gekauft. Ein Mangel, den Sie verschweigen, bleibt jahrelang Ihr Risiko. Der feuchte Keller im Vertrag ist billiger als der feuchte Keller vor Gericht.

Was Sie aufbewahren sollten und wie lange

Das Übergabeprotokoll, Fotos vom Zustand, den Schriftverkehr und jede Unterlage, die Sie ausgehändigt haben. Mindestens so lange, wie die Haftungsfrist Ihres Landes läuft, und bei Verdacht auf Streit länger.

Was in der Stadt Sibiu gilt

In der Altstadt von Sibiu darf ein Neubau nicht von der vorherrschenden Höhe der Straßenfront oder des Baublocks abweichen. Grenzt ein Neubau an ein denkmalgeschütztes Gebäude, darf er dessen Traufhöhe nicht überragen.

Grundlage: Regulament Local de Urbanism, Kapitel ZCP1 Centrul Istoric, Artikel 14.2 und 14.3; beschlossen per HCL Nr. 216 vom 16.06.2026

In der Altstadt von Sibiu müssen Fassaden glatt verputzt sein, mit Kalk-Sand-Mörtel und wasserbasierter Farbe in traditionellen Pastelltönen gestrichen. Zementputz, Rauputz und Kunstharzputz sind verboten.

Grundlage: Regulament Local de Urbanism, Kapitel ZCP1 Centrul Istoric, Artikel 10.2 Buchstabe a und Artikel 10.1.1 Buchstabe d; beschlossen per HCL Nr. 216 vom 16.06.2026

In der Altstadt von Sibiu muss die Dacheindeckung aus Fischschuppenziegeln in natürlichen Farben bestehen, Asbestzement, Kunststoff, Teerpappe und Blech sind verboten. Die für Sibiu berühmten 'Augen' genannten Dachgauben müssen in ihrer bestehenden Form erhalten oder originalgetreu wiederhergestellt werden, straßenseitig sichtbare Dachflächenfenster sind untersagt.

Grundlage: Regulament Local de Urbanism, Kapitel ZCP1 Centrul Istoric, Artikel 10.4.1 bis 10.4.3 und Artikel 10.4.5; beschlossen per HCL Nr. 216 vom 16.06.2026

In der Altstadt von Sibiu dürfen Solarpaneele nicht auf straßenseitig sichtbaren Dachflächen angebracht werden. Erlaubt sind sie nur auf hofseitigen Dachflächen, an Nebengebäuden oder ebenerdig im Innenhof, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind.

Grundlage: Regulament Local de Urbanism, Artikel 14.9.2 (gilt für alle Schutzzonen einschließlich ZCP1); beschlossen per HCL Nr. 216 vom 16.06.2026

Die Rechtslage in Rumänien

Wie lange Sie nach der Übergabe haften

Auch eine Privatperson haftet für versteckte Mängel. Bei einem Haus oder einer Wohnung muss sich der versteckte Mangel innerhalb von 3 Jahren nach der Übergabe zeigen. Ab dem Tag, an dem der Käufer den Mangel entdeckt, hat er dann noch 3 Jahre Zeit, um vor Gericht zu klagen. Diese beiden Fristen sind verschiedene Dinge und werden oft verwechselt: Die ersten 3 Jahre sind eine GARANTIEFRIST (termen de garanție), innerhalb derer sich der Mangel überhaupt erst zeigen muss, und sie kann weder unterbrochen noch gehemmt werden. Erst die zweite Frist ist eine Verjährungsfrist mit den üblichen Regeln.

Wie weit Sie die Haftung ausschließen können

Ja, die Haftung kann im Vertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden, aber nur wenn der Verkäufer gutgläubig war, also den Mangel nicht kannte. Die übliche Klausel lautet, dass der Käufer die Sache besichtigt hat und ihren Zustand annimmt. Eine Klausel, die die Haftung für einen dem Verkäufer BEKANNTEN Mangel ausschließt, ist von Gesetzes wegen nichtig; sie muss also nicht erst angefochten werden.

Wann der Ausschluss Sie NICHT schützt

Der Ausschluss gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer kannte oder kennen musste; für solche Mängel ist die Klausel nichtig. Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und ihn verschwiegen hat.

Bis wann der Käufer einen Mangel melden muss

Ja, der Käufer muss den entdeckten Mangel dem Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist melden, sonst verliert er das Recht auf Rückabwicklung. Eine feste Zahl in Tagen gibt es beim Privatkauf einer Wohnung nicht, die Frist richtet sich nach den Umständen. Nur für Unternehmer beim Kauf beweglicher Sachen gilt eine feste Frist von 2 Werktagen. Meldet der Verkäufer den Mangel arglistig nicht, gilt diese Frist gegen den Käufer nicht.

Grundlage: Art. 2531 Abs. 1 Buchst. b Cod civil (Baugarantiefrist 3 Jahre bei Bauwerken, 1 Jahr bei sonstigen Sachen) in Verbindung mit der allgemeinen Verjährung von 3 Jahren nach Art. 2517 Cod civil; Art. 1709 Abs. 1 bis 4 Cod civil (Legea 287/2009). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss ich einen Mangel nennen, nach dem niemand fragt?

Ja, wenn er wesentlich ist und der Käufer ihn nicht selbst erkennen kann. Ein Wasserschaden hinter einer neuen Verkleidung gehört genannt, ein sichtbar altes Bad nicht.

Was, wenn sich der Käufer nach Jahren meldet?

Prüfen Sie zuerst, ob die Frist Ihres Landes überhaupt noch läuft. Ist sie abgelaufen, ist der Anspruch in aller Regel erledigt, außer es geht um einen Mangel, den Sie nachweislich verschwiegen haben.

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