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Estland · Tartu

Steuer beim Immobilienverkauf in Tartu

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Tartu gilt

Neubauten in der Altstadt von Tartu müssen sich an Baulinie, Bebauungsstruktur und Dichte der Umgebung orientieren, vor allem an Größe, Form und Höhe der erhaltenen Vorkriegsbebauung. Das Dach ist grundsätzlich als Schrägdach zu planen. Gebäude unter 20 Quadratmetern Grundfläche und unter 5 Metern Höhe gelten als Kleinbauten mit erleichtertem Genehmigungsverfahren.

Grundlage: Tartu muinsuskaitseala kaitsekord, Korraldus Nr. 218 der Regierung der Republik Estland vom 31.08.2023, Punkt 18 Nummer 1 und 4; in Kraft seit 15.09.2023

In der Altstadt von Tartu sind Materialien verboten, die traditionelle Baustoffe nur nachahmen, etwa Kunststoffverkleidung, ziegelimitierendes Dachblech oder dünner Außenputz. Historische Fenster, Türen und Fensterläden müssen erhalten bleiben, ihr Austausch gilt als genehmigungspflichtige Änderung des Erscheinungsbilds.

Grundlage: Tartu muinsuskaitseala kaitsekord, Korraldus Nr. 218 der Regierung der Republik Estland vom 31.08.2023, Punkt 16 Nummer 3 und 5; in Kraft seit 15.09.2023

In Tartu sind Dachfenster nur an wenig einsehbaren Stellen und bündig in der Dachebene zulässig, faktisch ein Gauben-Verbot an sichtbaren Stellen. Als Dachmaterial gelten Dachziegel in den Steinhaus-Bereichen und Falzblech in den Holzhaus-Bereichen der Altstadt als traditionell, Imitate sind verboten.

Grundlage: Tartu muinsuskaitseala kaitsekord, Korraldus Nr. 218 der Regierung der Republik Estland vom 31.08.2023, Punkt 16 Nummer 10 und Punkt 18 Nummer 3; in Kraft seit 15.09.2023

Die Rechtslage in Estland

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer zum estnischen Pauschalsatz; der Verkauf des selbst bewohnten Wohnsitzes ist in der Regel steuerfrei. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Schuldrechtsgesetz (võlaõigusseadus); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Eine Grunderwerbsteuer gibt es nicht; der Käufer zahlt nur die Notar- und die Staatsgebühr, die nach dem Wert gestaffelt sind.

Grundlage: Verkäuferpflichten Estland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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