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Spanien · Úbeda

Welche Unterlagen Sie in Úbeda für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was in der Stadt Úbeda gilt

Im Centro Histórico von Úbeda darf die Firsthöhe eines Dachs, gemessen ab der Oberkante der obersten Geschossdecke, an keiner Stelle 4 Meter übersteigen. Nur bei Gemeinbedarfsgebäuden sind bis zu 5,50 Meter zulässig.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 58.2.b); Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Fassaden im Centro Histórico von Úbeda werden aus Sichtmauerwerk oder verputztem, getünchtem oder gestrichenem Ziegel ausgeführt. In sieben benannten Straßen (darunter Calle Real und Calle Trinidad) sowie an der Plaza de Andalucía ist Weiß als Fassadenfarbe verboten, erlaubt sind nur Siena- und Erdtöne. In der Calle Fuente Risas sowie den Vierteln Alcázar und San Millán gilt umgekehrt Weiß als einzige zulässige Farbe.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 74; Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Im Centro Histórico von Úbeda ist gebogener Tonziegel das einzig zulässige Dachdeckungsmaterial, jedes andere Material ist verboten. Ziegel und Dachtraufe müssen sichtbar bleiben, Brüstungsmauern ebenso wie Flachdächer oder begehbare Dachterrassen sind untersagt.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 73; Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Die Rechtslage in Spanien

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Certificado de eficiencia energética, Nota simple des Eigentumsregisters.

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Energieeffizienzklasse aus dem certificado energético.

Was Sie ungefragt sagen müssen

Der Verkäufer haftet für vicios ocultos nach Art. 1484 Código Civil, die Frist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Kannte er den Mangel und verschwieg ihn, hilft ihm ein Haftungsausschluss nicht (Art. 1485).

Grundlage: Offenlegungspflichten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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