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Malta · Valletta

Steuer beim Immobilienverkauf in Valletta

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Valletta gilt

In der Altstadt von Valletta gibt es keine feste Meterzahl für die Gebäudehöhe. Die Planungsbehörde verlangt stattdessen einen flexiblen, am Straßenbild, an der Baumasse und an der Dachlandschaft ausgerichteten Ansatz, und Bauvorhaben dürfen die Blickachsen auf die traditionelle Stadtsilhouette nicht beeinträchtigen.

Grundlage: Grand Harbour Local Plan, Policy GV15 sowie Structure-Plan-Politiken UCO6 und UCO10; genehmigt 12.07.2006, ministeriell bestätigt 03.08.2006

An Grad-1- und Grad-2-geschützten Gebäuden in Valletta müssen die traditionellen hölzernen Erkerbalkone (gallarija) aus Holz, Stein und Schmiedeeisen in gutem Zustand erhalten werden. Bei Schäden sind sie zu restaurieren statt zu verändern oder zu ersetzen, ein Ersatz aus untraditionellen Materialien ist nicht zulässig.

Grundlage: Development Control Design Policy, Guidance and Standards 2015 (DC15), Guidance G46

In Valletta dürfen technische Anlagen wie Klimageräte, Abzugsrohre oder Leitungen an keiner Gebäudeseite angebracht werden, die von einem öffentlichen Ort aus sichtbar ist. Sonnenkollektoren und Photovoltaik sind nur auf dem Dach erlaubt und müssen gegen Sicht abgeschirmt werden.

Grundlage: Development Control Design Policy, Guidance and Standards 2015 (DC15), Policy P52 und Policy P48

Die Rechtslage in Malta

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkäufer zahlt die Property Transfer Tax, in der Regel 8 Prozent des Übertragungswerts als endgültige Quellensteuer, mit Ausnahmen etwa bei langjähriger Selbstnutzung. Offenlegung: Der Notar deckt mit der Titelrecherche Belastungen auf; der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Civil Code, Cap. 16).

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Größter Posten ist die Stempelsteuer, für die es aber deutliche Ermäßigungen für Erstkäufer gibt.

Grundlage: Verkäuferpflichten Malta. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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