Schweiz · Zug
Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Zug?
Mit der Übergabe ist ein Verkauf nicht erledigt. Für eine bestimmte Zeit können Mängel zurückkommen, und ein Satz im Vertrag schützt Sie weniger, als die meisten annehmen.
Die Uhr läuft ab der Übergabe
Nicht ab der Unterschrift und nicht ab der Eintragung, sondern ab dem Tag, an dem der Käufer das Objekt bekommen hat. Halten Sie diesen Tag schriftlich fest, samt Zählerständen und Zustand, denn er ist der Beginn jeder Frist.
Was der Ausschluss im Vertrag wirklich leistet
„Gekauft wie besichtigt“ steht in fast jedem Vertrag zwischen Privatpersonen und ist auch wirksam. Er hat aber eine Grenze, und die ist in allen hier behandelten Ländern dieselbe.
Er deckt, was Sie nicht wussten
Ein Mangel, von dem Sie selbst nichts ahnten, ist damit erledigt. Genau dafür ist die Klausel gedacht, und dafür trägt sie auch.
Er deckt nicht, was Sie verschwiegen haben
Wer einen Mangel kennt und nicht nennt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt ausnahmslos, und die Frist dafür ist meist deutlich länger als die gewöhnliche.
Er deckt nicht, was Sie zugesagt haben
Eine Angabe zur Wohnfläche, zur Baugenehmigung oder zur Nutzbarkeit bleibt verbindlich, auch mit Ausschluss. Sagen Sie deshalb nichts zu, was Sie nicht belegen können.
Der sicherste Weg ist Offenlegen, nicht Verschweigen
Ein Mangel, den Sie im Vertrag benennen, ist ein Mangel, für den Sie nicht mehr haften: Der Käufer hat ihn gekauft. Ein Mangel, den Sie verschweigen, bleibt jahrelang Ihr Risiko. Der feuchte Keller im Vertrag ist billiger als der feuchte Keller vor Gericht.
Was Sie aufbewahren sollten und wie lange
Das Übergabeprotokoll, Fotos vom Zustand, den Schriftverkehr und jede Unterlage, die Sie ausgehändigt haben. Mindestens so lange, wie die Haftungsfrist Ihres Landes läuft, und bei Verdacht auf Streit länger.
Was im Kanton Zug gilt
Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.
Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG
Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.
Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR
Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.
Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.
Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG
Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.
Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG
Der Kanton Zug gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.
Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025
Die Rechtslage in der Schweiz
Wie lange Sie nach der Übergabe haften
Fünf Jahre ab dem Eigentumserwerb. Seit dem 1. Januar 2026 darf diese Frist nicht mehr zu Ihren Lasten verkürzt werden. WICHTIG ZUM ZEITPUNKT: Das neue Recht gilt NICHT rückwirkend. Es erfasst nur Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden. Wer vorher gekauft hat, fällt noch unter das alte Recht, und dort war sowohl die Verkürzung der Frist als auch die Pflicht zur sofortigen Meldung die Regel. Vor jeder Aussage deshalb zuerst das Datum des Kaufvertrags klären, nicht das Datum der Übergabe.
Wie weit Sie die Haftung ausschließen können
Ja, beim Kauf einer gebrauchten Liegenschaft ist der Ausschluss weiter üblich und zulässig. Das zwingende Nachbesserungsrecht gilt nur für Bauten, die neu sind oder noch errichtet werden.
Wann der Ausschluss Sie NICHT schützt
Der Ausschluss ist ungültig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Zusätzlich lässt das Bundesgericht ihn dort nicht gelten, wo ein Mangel völlig außerhalb dessen liegt, womit ein Käufer rechnen musste.
Bis wann der Käufer einen Mangel melden muss
Sechzig Tage ab dem Tag, an dem Sie den Mangel entdecken, für Mängel, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren. Kürzere Fristen im Vertrag sind unwirksam. Auch das gilt erst für Verträge ab dem 1. Januar 2026; nach altem Recht war unverzüglich zu melden, und diese Frist wurde in Tagen gemessen.
Grundlage: Art. 199, 205, 219a OR (Fassung seit 1. Januar 2026). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss ich einen Mangel nennen, nach dem niemand fragt?
Ja, wenn er wesentlich ist und der Käufer ihn nicht selbst erkennen kann. Ein Wasserschaden hinter einer neuen Verkleidung gehört genannt, ein sichtbar altes Bad nicht.
Was, wenn sich der Käufer nach Jahren meldet?
Prüfen Sie zuerst, ob die Frist Ihres Landes überhaupt noch läuft. Ist sie abgelaufen, ist der Anspruch in aller Regel erledigt, außer es geht um einen Mangel, den Sie nachweislich verschwiegen haben.
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