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Immobilien in der Stadt Berat: was hier gilt

Was in der Stadt Berat rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Im historischen Kern von Berat sind Neubauten nicht erlaubt. Zulässig sind nur Erhaltung, Restaurierung und Wiederaufbau auf dem bestehenden Gebäudegrundriss.

Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 6 Absatz 2 und Absatz 5; in Kraft seit Veröffentlichung im Fletorja Zyrtare

In der Pufferzone III um die Altstadt von Berat sind Gebäude auf höchstens fünf Geschosse oder 17 Meter bis zum Dachgesims begrenzt, in Pufferzone IV auf höchstens drei Geschosse oder 11 Meter, neue Wohngebäude dort sogar nur auf zwei bis drei Geschosse. Selbst im historischen Kern sind Umbauten auf drei Geschosse gedeckelt.

Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii, Buchstabe ç Ziffer ii, sowie Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe b

In der Schutzzone von Berat sind Dacheindeckungen in untraditionellen Farben oder Formen verboten, sofern sie sich deutlich vom historischen Bild abheben. Neue Wohngebäude in Pufferzone IV müssen ein traditionelles Vierflächendach tragen, und eine Außenverputzung ist dort vorgeschrieben.

Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii und Buchstabe ç Ziffer ii

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