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Dänemark

Immobilien in der Stadt Dragør: was hier gilt

Was in der Stadt Dragør rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In der Altstadt von Dragør (Dragoer) dürfen Wohngebäude höchstens ein Geschoss plus ausgebautes Dachgeschoss haben. Die Fassadenhöhe von der Straße bis zum Schnittpunkt von Wand und Dach darf 3,20 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe höchstens 7,50 Meter.

Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 6.4.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026

In der Altstadt von Dragør müssen Hauswände aus gelbem, wassergestrichenem Ziegel gemauert und anschließend weiß gekalkt und mit gelber Ockerfarbe (gul okker) getüncht werden. Der Sockel muss schwarz geteert sein.

Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.6.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026

In der Altstadt von Dragør sind nur symmetrische Satteldächer erlaubt, Mansard- und Walmdächer sind ausdrücklich untersagt. Die Eindeckung muss aus roten, unglasierten Flügelziegeln (vingetegl) bestehen, die Dachneigung muss zwischen 45 und 55 Grad liegen.

Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.2.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026

In der Altstadt von Dragør sind Balkone, Terrassentüren, Dachterrassen, Markisen und ähnliche Bauteile ausdrücklich verboten. Auch Sonnenkollektoren dürfen nicht angebracht werden, andere sichtbare Energieanlagen brauchen eine gesonderte Genehmigung.

Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.10 und § 9.5; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026

Die Themen in der Stadt Dragør

Was Sie in Dänemark selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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