Österreich
Immobilien im Bundesland Oberösterreich: was hier gilt
Was im Bundesland Oberösterreich rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.
Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.
Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993
Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Oberösterreich gilt die Oberösterreichische Bauordnung, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: die Oberösterreichische Bauordnung
Die Themen im Bundesland Oberösterreich
- Mieterhöhung in Oberösterreich rechtssicher begründen
Wie eine Mieterhöhung in Oberösterreich formal hält: welcher Anlass trägt, welche Begründung zählt, welche Frist gilt.
- Vermietete Immobilie in Oberösterreich kaufen oder verkaufen
Was in Oberösterreich mit laufenden Mietverträgen passiert, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, und was das für beide Seiten heißt.
Orte mit eigener Lage
Diese Orte tragen zusätzlich eine eigene Regel, die nicht überall hier gilt. Wer dort mietet, vermietet, kauft oder verkauft, sollte beide Seiten lesen.
- Linz
Linz hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle.
Welche amtlichen Karten es im Bundesland Oberösterreich gibt
Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.
Liegt vor
Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon.
Liegt hier nicht vor
Starkregen, Naturgefahren, Widmung, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.
Was Sie in Österreich selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- BEV Grundstücksdatenbank & Kataster
Amtliche Grundstücksdaten, Grenzen, Fläche
Wert & Bodenwert
- Immobilienpreisspiegel (WKO)
Durchschnittliche Quadratmeterpreise nach Bezirk und Objekttyp
Wert & Bodenwert
- Landes-Energieausweisdatenbank (ZEUS)
Registrierter Energieausweis, HWB und Gültigkeit
Energie
- Kaufpreissammlung / IMMOunited
Tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte
Markt & Transaktionen
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