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Österreich · Oberösterreich

Vermietete Immobilie in Oberösterreich kaufen oder verkaufen

Ein Eigentümerwechsel beendet ein Mietverhältnis nicht. Der Käufer tritt in den laufenden Vertrag ein, so wie er ist, mit allem was darin vereinbart wurde.

Was der Käufer übernimmt

Den Vertrag mit seiner Laufzeit, seiner Miethöhe und jeder Nebenabrede. Eine jahrzehntealte Miete weit unter dem heutigen Niveau bleibt bestehen, und eine mündliche Zusage des Voreigentümers kann ebenfalls binden.

Die Kaution ist die häufigste Lücke

Sie liegt beim bisherigen Vermieter, geschuldet wird sie am Ende vom neuen. Wer beim Kauf nicht darauf achtet, dass sie übergeben oder vom Kaufpreis abgezogen wird, zahlt sie später aus eigener Tasche.

Was in den Kaufvertrag gehört

Eine Aufstellung der Kautionen je Einheit, ihr Verbleib und eine Regelung, wie sie übergeht. Ohne diese Punkte ist die Übergabe unvollständig.

Für den Verkäufer: was Sie offenlegen müssen

Bestehende Verträge, Rückstände, laufende Streitigkeiten und jede Nebenabrede. Ein verschwiegener Rechtsstreit mit einem Mieter ist ein Umstand, der nach dem Kauf auf Sie zurückfällt.

Was im Bundesland Oberösterreich gilt

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Oberösterreich gilt die Oberösterreichische Bauordnung, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Oberösterreichische Bauordnung

Die Rechtslage in Österreich

Was mit den laufenden Mietverträgen passiert

Der Mietvertrag geht nach § 1120 ABGB auf den Erwerber über. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist der Eintritt zwingend, der Vertrag bleibt mit allen Klauseln bestehen (§ 2 MRG).

Wie der neue Vermieter kündigen kann

Außerhalb des MRG kann mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden; ein im Grundbuch verbücherter Mietvertrag schließt das Sonderkündigungsrecht des § 1120 ABGB aus. Im Vollanwendungsbereich des MRG besteht starker Kündigungsschutz, der Vermieter braucht einen wichtigen Grund.

Wie weit die Miete steigen darf

Im Vollanwendungsbereich des MRG gelten Mietzinsgrenzen (Richtwert- oder Kategoriemietzins); außerhalb ist der Mietzins frei vereinbar und wird meist wertgesichert angepasst.

Die Kaution

Üblich sind zwei bis drei Bruttomieten; die Kaution ist gewinnbringend zu veranlagen und am Ende samt Zinsen zurückzuzahlen. Der Erwerber tritt in die Kaution ein.

Grundlage: Vermieterrecht Österreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich als Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen?

Das hängt am Land und oft an Sperrfristen, die gerade nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum mehrere Jahre betragen können. Wer mit dieser Absicht kauft, sollte die Frist vorher kennen und nicht darauf vertrauen.

Darf ich nach dem Kauf die Miete anheben?

Nur nach denselben Regeln, die für den Voreigentümer galten. Der Eigentümerwechsel selbst ist kein Grund für eine Erhöhung und setzt keine Frist neu in Gang.

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