Spanien · Santiago de Compostela
Mieterhöhung in Santiago de Compostela rechtssicher begründen
Die meisten Erhöhungen, die vor einer Schlichtungsstelle scheitern, waren der Höhe nach zulässig. Sie sind an der Begründung oder an der Frist gescheitert.
Zuerst den Anlass festlegen
Jeder der möglichen Anlässe hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Form und eine eigene Frist. Wer zwei Anlässe in einem Schreiben vermischt, riskiert, dass keiner davon trägt.
Die Begründung, die hält
Wo eine Anpassung an das ortsübliche Niveau verlangt wird, genügt die Behauptung nicht. Die Rechtsordnungen verlangen einen benannten Nachweis.
Vergleichsobjekte
Sie müssen so bezeichnet sein, dass der Mieter sie nachprüfen kann. Eine Adresse ohne Stockwerk und ohne Lage reicht dafür in der Regel nicht.
Amtliche Erhebung
Wo eine Gemeinde eine qualifizierte Erhebung führt, ist die Berufung darauf der sicherste Weg, weil sie die Beweislast verschiebt.
Die Frist vor dem Zinstermin
Das Schreiben muss dem Mieter eine bestimmte Zeit vor dem Termin zugehen, an dem die höhere Miete erstmals fällig wird. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden. Wer das knapp kalkuliert, verliert eine ganze Periode.
Was die Erhöhung im Nachhinein kippen kann
Eine Erhöhung, die auf einer Modernisierung beruht, hält nur so weit, wie die Maßnahme wirklich den Wohnwert erhöht hat. Der Anteil, der ohnehin fällige Instandhaltung war, ist herauszurechnen, und zwar bevor das Schreiben rausgeht.
Was in der Stadt Santiago de Compostela gilt
In Santiago de Compostela richtet sich die zulässige Gebäudehöhe im historischen Kern grundsätzlich nach dem bestehenden Bestand, sofern der Plan für die jeweilige Zone nichts anderes vorgibt. Für Neubauten gilt eine feste Tabelle der höchstzulässigen Traufhöhe: nur Erdgeschoss 3,70 Meter, mit einem Obergeschoss 6,60 Meter, mit zwei Obergeschossen 9,70 Meter, mit drei Obergeschossen 12,80 Meter, mit vier Obergeschossen 15,90 Meter, mit fünf Obergeschossen 19,00 Meter.
Grundlage: Plan Especial de Protección y Rehabilitación de la Ciudad Histórica de Santiago de Compostela (PE-1), Normativa Artikel 95, 96 und 98; definitiv beschlossen vom Concello de Santiago de Compostela am 24.03.1997, veröffentlicht BOP A Coruña Nr. 236 vom 14.10.1997
Dächer im historischen Kern von Santiago de Compostela müssen geneigt sein, mit zwei, drei oder vier durchgehenden Dachflächen. Die Neigung ergibt sich aus einer festen, von der Gebäudetiefe abhängigen Formel und darf 20 Grad nicht unter- und 28 Grad nicht überschreiten. Vorgeschrieben ist gebogener Tonziegel, andere keramische Eindeckungen, Faserzement, Betondachsteine und Bitumenbahnen sind ausdrücklich verboten. Dachgauben sind unzulässig, oberhalb des Firstes sind nur Schornsteine erlaubt.
Grundlage: Plan Especial de Protección y Rehabilitación de la Ciudad Histórica de Santiago de Compostela (PE-1), Normativa Artikel 99 und 121; definitiv beschlossen vom Concello de Santiago de Compostela am 24.03.1997, veröffentlicht BOP A Coruña Nr. 236 vom 14.10.1997
Für Fassaden im historischen Kern von Santiago de Compostela ist abschließend eine von vier Ausführungen zulässig: glatter Putz, eine Mischung aus Naturstein und Putz, unverkleidetes Sichtmauerwerk aus Naturstein oder eine Granitverkleidung. Keramik- und Glasurfliesen, Sichtbeton, Betonblöcke, Fertigteilplatten, gespritzter Putz in Steinimitation und unverputztes Ziegelmauerwerk sind ausdrücklich verboten. Wo Naturstein sichtbar bleibt, sind grauer Granit aus den namentlich benannten Steinbrüchen Parga und Lugo sowie rosafarbener Granit aus Porriño verboten, vorgeschrieben ist ein einheitlicher goldgelber Farbton nach dem Referenzcode Y3R 13 des Plans.
Grundlage: Plan Especial de Protección y Rehabilitación de la Ciudad Histórica de Santiago de Compostela (PE-1), Normativa Artikel 108, 111 und 112; definitiv beschlossen vom Concello de Santiago de Compostela am 24.03.1997, veröffentlicht BOP A Coruña Nr. 236 vom 14.10.1997
Fenster im historischen Kern von Santiago de Compostela müssen rechteckig sein und hochkant wirken, waagrechte Öffnungen sind nicht zulässig. Die senkrechten Fensterachsen müssen mindestens 2,20 Meter auseinanderliegen und mindestens 1,30 Meter vom Fassadenrand entfernt sein, die Öffnungsbreite ist je Geschoss einheitlich zu halten und darf in den Obergeschossen 1,20 Meter nicht überschreiten.
Grundlage: Plan Especial de Protección y Rehabilitación de la Ciudad Histórica de Santiago de Compostela (PE-1), Normativa Artikel 114 und 115; definitiv beschlossen vom Concello de Santiago de Compostela am 24.03.1997, veröffentlicht BOP A Coruña Nr. 236 vom 14.10.1997
Die Rechtslage in Spanien
Wann und wie erhöht werden darf
Jährliche Anpassung über den Index IRAV des INE, nicht mehr über den Verbraucherpreisindex. Er gilt für Verträge über die Hauptwohnung, die ab dem 26.05.2023 geschlossen wurden, und wird monatlich veröffentlicht. WICHTIG FUER 2026: Der zusätzliche Deckel von 2 Prozent aus dem RDL 8/2026 ist am 29.04.2026 ausgelaufen. Anpassungen ab Mai 2026 laufen wieder über den vollen IPC oder IRAV. In einer zona tensionada bleibt es aber dabei, dass die Erhöhung den IRAV in keinem Fall übersteigen darf.
Was Sie belegen und nachschlagen müssen
Ob die Gemeinde als zona tensionada erklärt ist (Stand Juli 2026 über 300 Gemeinden in Katalonien, Baskenland, Navarra und Galicien), der SERPAVI-Wert für Adresse, Fläche und Baujahr, und die Miete des Vorvertrags.
Womit der Mieter die Erhöhung angreifen kann
Zu viel gezahlte Miete wird zivilrechtlich zurückgefordert; die Autonomen Gemeinschaften ahnden Verstöße zusätzlich als Ordnungswidrigkeit.
Grundlage: Ley 12/2023 por el derecho a la vivienda, Art. 17 f., in Verbindung mit der LAU. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Kann ich eine unwirksame Erhöhung einfach neu schicken?
In der Regel ja, aber die Frist beginnt dann neu, und die Erhöhung wirkt erst ab dem späteren Termin. Für die Zwischenzeit besteht kein Nachforderungsanspruch.
Was gilt, wenn der Mieter nicht antwortet?
Das hängt am Anlass. Wo eine Zustimmung nötig ist, tritt sie durch Schweigen nicht ein, und der Weg führt über die zuständige Stelle. Wo keine nötig ist, wirkt die Erhöhung mit dem Termin.
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