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Spanien · Segovia

Vermietete Immobilie in Segovia kaufen oder verkaufen

Ein Eigentümerwechsel beendet ein Mietverhältnis nicht. Der Käufer tritt in den laufenden Vertrag ein, so wie er ist, mit allem was darin vereinbart wurde.

Was der Käufer übernimmt

Den Vertrag mit seiner Laufzeit, seiner Miethöhe und jeder Nebenabrede. Eine jahrzehntealte Miete weit unter dem heutigen Niveau bleibt bestehen, und eine mündliche Zusage des Voreigentümers kann ebenfalls binden.

Die Kaution ist die häufigste Lücke

Sie liegt beim bisherigen Vermieter, geschuldet wird sie am Ende vom neuen. Wer beim Kauf nicht darauf achtet, dass sie übergeben oder vom Kaufpreis abgezogen wird, zahlt sie später aus eigener Tasche.

Was in den Kaufvertrag gehört

Eine Aufstellung der Kautionen je Einheit, ihr Verbleib und eine Regelung, wie sie übergeht. Ohne diese Punkte ist die Übergabe unvollständig.

Für den Verkäufer: was Sie offenlegen müssen

Bestehende Verträge, Rückstände, laufende Streitigkeiten und jede Nebenabrede. Ein verschwiegener Rechtsstreit mit einem Mieter ist ein Umstand, der nach dem Kauf auf Sie zurückfällt.

Was in der Stadt Segovia gilt

Im Plan Especial de las Áreas Históricas von Segovia gibt es keine pauschale Meter- oder Geschosszahl für die Gebäudehöhe. Sie wird je Parzelle durch zeichnerische Schema-Aufrisse im Plan festgelegt, mit einer Toleranz von höchstens 3 Prozent, und darf die Traufhöhe des höchsten benachbarten katalogisierten Gebäudes in keinem Fall überschreiten.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 76 Absatz 1; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In den historischen Zonen von Segovia sind als Fassadenoberfläche nur Kratzputz (Esgrafiado), gewöhnlicher Verputz, unpoliertes Kalksteinmauerwerk oder ausnahmsweise altes Ziegelmauerwerk zulässig, alle anderen Ausführungen sind verboten. Erlaubt sind ausschließlich Braun-, Erd- und Ockertöne sowie Rohweiß.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 87 Absatz 1 und 2; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In Segovia sind nur geneigte Dächer in der traditionellen segovianischen Form zulässig, Knick- und Mansarddächer sind verboten. Vorgeschrieben sind gebogene Ton-Hohlziegel in Ocker-Rot mit offener Rinnenverlegung. Dachfenster sind grundsätzlich verboten, Gauben nur eng begrenzt zulässig.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 89 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

Die Rechtslage in Spanien

Was mit den laufenden Mietverträgen passiert

Nach Art. 14 der Ley de Arrendamientos Urbanos tritt der Käufer für die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit in den Mietvertrag ein, bei einem Vermieter als juristischer Person für sieben Jahre. Bei längerer vereinbarter Dauer gilt der Eintritt für die ganze Laufzeit nur, wenn der Vertrag im Grundbuch eingetragen ist.

Wie der neue Vermieter kündigen kann

Der Vermieter ist an die gesetzliche Mindestlaufzeit gebunden. Eigenbedarf ist nur unter Bedingungen und frühestens nach dem ersten Jahr möglich, wenn er im Vertrag vorgesehen ist.

Wie weit die Miete steigen darf

Die jährliche Anpassung folgt dem gesetzlichen Index; in ausgewiesenen Spannungsgebieten ist die Miete nach dem Wohnraumgesetz von 2023 gedeckelt.

Die Kaution

Die fianza beträgt bei Wohnraum gesetzlich eine Monatsmiete; der Erwerber tritt in die Rückgabepflicht ein.

Grundlage: Vermieterrecht Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich als Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen?

Das hängt am Land und oft an Sperrfristen, die gerade nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum mehrere Jahre betragen können. Wer mit dieser Absicht kauft, sollte die Frist vorher kennen und nicht darauf vertrauen.

Darf ich nach dem Kauf die Miete anheben?

Nur nach denselben Regeln, die für den Voreigentümer galten. Der Eigentümerwechsel selbst ist kein Grund für eine Erhöhung und setzt keine Frist neu in Gang.

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