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Norwegen

Immobilien in der Region Svalbard: was hier gilt

Was in der Region Svalbard rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Svalbard gehört zu Norwegen, aber der Spitzbergenvertrag von 1920, in Kraft seit dem 14.08.1925, verpflichtet Norwegen in Art. 7, allen Staatsangehörigen der inzwischen 44 Vertragsstaaten beim Erwerb, der Nutzung und der Ausübung von Eigentumsrechten vollständige Gleichbehandlung mit norwegischen Staatsbürgern zu gewähren. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu diesen Vertragsstaaten. Anders als im übrigen Norwegen gibt es auf Svalbard deshalb keine Sonderregeln für ausländische Käufer. Nur bleibt wenig zu kaufen: 99,5 Prozent der Fläche gehören dem norwegischen Staat als Statsgrunn.

Grundlage: Traktat 9. Februar 1920 angående Spitsbergen (Svalbardtraktaten), Art. 7

Auf dem norwegischen Festland braucht der Erwerb größerer landwirtschaftlicher Grundstücke eine behördliche Konzession nach der Konsesjonsloven, für die in der Regel norwegische Staatsbürgerschaft oder mindestens fünf Jahre Wohnsitz in Norwegen vorausgesetzt werden. Diese Beschränkung kennt Svalbard wegen der Gleichbehandlungspflicht aus dem Vertrag nicht. Wer trotzdem privates Grundeigentum auf Svalbard sucht, findet fast nichts: Ein norwegisches Privatunternehmen besitzt noch 0,1 Prozent der Fläche, die einzige verbliebene Liegenschaft dieser Art, ein russisches Staatsunternehmen weitere 0,4 Prozent. Ein Grundstückskauf auf Svalbard ist deshalb eine seltene Ausnahme, kein gewöhnlicher Immobilienmarkt.

Grundlage: Konsesjonsloven (Lov om konsesjon ved erverv av fast eiendom mv.); Eigentumsverteilung nach Store norske leksikon, Statsgrunn mit Grundbuchsnummer 1

Die Themen in der Region Svalbard

Was Sie in Norwegen selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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