Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich gezahlten Preisen vergleichbarer Objekte ab. Es passt vor allem dort, wo viele ähnliche Objekte verkauft wurden.
So läuft es ab
Man sucht Verkäufe ähnlicher Objekte aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Unterschiede zu Ihrem Objekt, etwa Lage, Größe oder Zustand, werden durch Zu- und Abschläge ausgeglichen.
Preise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse entstanden sind, zählen nicht mit, zum Beispiel ein Verkauf unter Verwandten.
Wann es passt
Bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Grundstücken in Gegenden mit vielen Verkäufen. Bei seltenen Objekten fehlen die Vergleiche, dann trägt das Verfahren nicht.
Grundlage: §§ 24 bis 26 ImmoWertV, Anpassung der Daten nach § 9 ImmoWertV.
Mehr dazu: Vergleichsobjekte, Marktwert
Fragen
Wie viele Vergleiche braucht das Verfahren?
Die Verordnung verlangt eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen (§ 24 Abs. 1 ImmoWertV). Eine feste Zahl nennt sie nicht.
Was, wenn es keine passenden Verkäufe gibt?
Dann kann ein Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses dienen (§ 26 ImmoWertV) oder ein anderes Verfahren.