Italien · Assisi
Einen Bau ohne Genehmigung in Assisi erkennen
Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.
Die Probe, die zehn Minuten dauert
Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.
Was ohne Genehmigung droht
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.
Wo die Verfolgung nicht endet
Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.
Wo eine Frist läuft
Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.
Warum das die Finanzierung berührt
Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.
Was in der Stadt Assisi gilt
Im von der Stadtmauer umschlossenen Centro Storico von Assisi gibt es keine feste Höchsthöhe in Metern. Maßgeblich ist stattdessen die bereits vorhandene Höhe: Kein Bauvorhaben darf die bestehenden Höhen der Nachbarbebauung überschreiten.
Grundlage: PRG-PO Assisi, Norme Tecniche di Attuazione, Artikel 3.2.3 Absatz 2 Buchstabe g); Zone TA, endgültig genehmigt 23.03.2016
Fassaden im Centro Storico von Assisi müssen verputzt und in zur Umgebung passenden Farbtönen gestrichen werden, es sei denn, sie zeigen bereits sorgfältig behauenes Sichtmauerwerk oder Naturstein. Vor jedem Fassadenanstrich müssen mindestens vier Farbmuster zur Genehmigung beim Amt eingereicht werden.
Grundlage: Regolamento Edilizio Comunale Assisi, Artikel 87 (Colore degli edifici) und Artikel 88 (Muri di prospetto); beschlossen 31.07.2021, geändert 27.09.2024
Die Rechtslage in Italien
Wann eine Genehmigung nötig ist
Für Neubau und größere Eingriffe braucht es das Permesso di costruire, für kleinere Arbeiten genügt die SCIA (Segnalazione Certificata di Inizio Attività). Nach Fertigstellung bescheinigt die Agibilità die Nutzbarkeit.
Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht
Ein abuso edilizio, also ein Bau ohne oder abweichend von der Genehmigung, wiegt in Italien schwer: Der Verkäufer muss dem Kaufvertrag die Baugenehmigung und alle Folgegenehmigungen beifügen. Fehlt die urbanistische Konformität, ist der Kaufvertrag nach Art. 46 DPR 380/2001 NICHTIG (nullità urbanistica), der Käufer bekommt keine Hypothek, und es drohen Bußgeld und Abrissanordnung.
Grundlage: Baurecht Italien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?
Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.
Haftet der Verkäufer dafür?
Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.
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