Deutschland · Brandenburg
Widmung und Schutzgebiete in Brandenburg prüfen
Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.
Die Frage vor allen anderen
Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.
Schutzgebiete und was sie verbieten
Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.
Denkmal- und Ortsbildschutz
Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.
Hochwasser- und Wasserschutz
Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.
Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand
In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.
Was im Bundesland Brandenburg gilt
Die Mietpreisbremse gilt nicht im ganzen Land, sondern nur in Gemeinden, die die Landesregierung durch Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Ohne diese Verordnung gibt es hier keine Obergrenze bei der Neuvermietung.
Grundlage: § 556d Abs. 2 BGB
Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag liegt im Regelfall bei zwanzig Prozent in drei Jahren. Auf fünfzehn Prozent gesenkt wird sie nur dort, wo die Landesregierung das per Verordnung angeordnet hat.
Grundlage: § 558 Abs. 3 BGB
Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer setzt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb kostet derselbe Kaufpreis je nach Bundesland unterschiedlich viel Steuer.
Grundlage: Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG in Verbindung mit § 11 GrEStG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Die Rechtslage in Deutschland
Was auf diesem Grund erlaubt ist
Ob und wie gebaut werden darf, ergibt sich aus dem Bebauungsplan der Gemeinde (§ 30 BauGB); wo keiner besteht, aus dem Einfügen in die Umgebung (§ 34) oder den strengen Regeln für den Aussenbereich (§ 35). Der Flächennutzungsplan ist die vorbereitende Ebene.
Schutzgebiete und ihre Folgen
Einschränkungen können aus festgesetzten Überschwemmungsgebieten, Natur- und Landschaftsschutz, einem Denkmal-Ensemble oder eingetragenen Baulasten folgen.
Vorkaufsrechte
Die Gemeinde hat nach § 24 BauGB ein allgemeines Vorkaufsrecht in bestimmten Lagen, etwa in Sanierungsgebieten oder auf im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesenen Flächen, das sie zum Wohl der Allgemeinheit ausüben darf; dazu kommt das besondere Vorkaufsrecht nach § 25. Sie muss sich dafür innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags entscheiden (§ 28 Abs. 2). Der Kauf kann dadurch an die Gemeinde fallen.
Grundlage: Landnutzung Deutschland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?
Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.
Wo bekomme ich die Auskunft?
Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.
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