Frankreich · Colmar
Widmung und Schutzgebiete in Colmar prüfen
Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.
Die Frage vor allen anderen
Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.
Schutzgebiete und was sie verbieten
Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.
Denkmal- und Ortsbildschutz
Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.
Hochwasser- und Wasserschutz
Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.
Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand
In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.
Was in der Stadt Colmar gilt
In der Altstadt von Colmar darf die Höhe eines Neubaus höchstens vier Drittel des Abstands zur gegenüberliegenden Straßenflucht betragen, in der Regel begrenzt auf 12 Meter. Die Firsthöhe darf diesen Wert um höchstens 7 Meter übersteigen.
Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 10US Absatz 10.3.1 und 10.3.5; Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019
Fachwerk an Gebäuden in der Altstadt von Colmar wird entweder sichtbar belassen oder verputzt, je nachdem, ob es ursprünglich zum Sichtbarbleiben gedacht war. Für die Putzfarbe sind Kalkmörtel aus Luftkalk und Flusssand vorgeschrieben, eingefärbt mit Farbstoffen aus natürlichen Materialien.
Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 11US Absatz 11.1.3.a) und 11.1.5.a); Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019
Bestehende Dächer in der Altstadt von Colmar müssen mit dem Ursprungsmaterial instandgehalten werden: traditioneller flacher Tonziegel in Biberschwanzform, Naturschiefer oder bei Neigungen unter 20 Prozent vorpatiniertes Zink. Neubauten brauchen ein Satteldach mit mehr als 45 Grad Neigung, gedeckt mit traditionellem flachem Ziegel.
Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 11US Absatz 11.1.6.f) und 11.2.7; Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019
Die Rechtslage in Frankreich
Was auf diesem Grund erlaubt ist
Der Plan Local d'Urbanisme (PLU) teilt das Gemeindegebiet in Zonen: U (bebaut), AU (zu urbanisieren), A (landwirtschaftlich) und N (natürlich). Gebaut werden darf vor allem in den Zonen U und AU.
Schutzgebiete und ihre Folgen
Die Zonen A und N, Dienstbarkeiten (servitudes), Risikogebiete wie der Hochwasser-Plan PPRN und der Denkmalschutz (monuments historiques) schränken die Nutzung ein.
Vorkaufsrechte
In den Zonen U und AU kann die Gemeinde ein droit de preemption urbain (DPU) ausüben: Beim Verkauf kann sie zu den vereinbarten Bedingungen an die Stelle des Käufers treten. Der Kauf kann dadurch an die Gemeinde fallen.
Grundlage: Landnutzung Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?
Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.
Wo bekomme ich die Auskunft?
Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.
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