Dänemark · Dragør
Kaufnebenkosten in Dragør
Die Nebenkosten entscheiden mit darüber, ob eine Finanzierung aufgeht, denn sie sind in der Regel nicht beleihbar und müssen aus Eigenkapital kommen.
Die Posten, die feststehen
Ein Teil der Nebenkosten ist gesetzlich festgelegt oder folgt einem amtlichen Tarif. Über diesen Teil lässt sich nicht verhandeln, er lässt sich nur genau berechnen. Dazu gehören je nach Land die Steuer auf den Erwerb, die Eintragung im Register und die Gebühr der beurkundenden Stelle.
Die Posten, über die verhandelt wird
Der andere Teil ist frei vereinbart, allen voran die Vergütung des Vermittlers. Wer sie trägt und in welchem Verhältnis, ist in mehreren Ländern in den letzten Jahren geändert worden.
Die Vergütung des Vermittlers
Sie ist der größte verhandelbare Posten. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren festgelegt, dass sie zu teilen ist oder dass sie zahlt, wer den Vermittler beauftragt hat. Wer den Vertrag vor der Besichtigung liest, weiß, welche Fassung für ihn gilt.
Die Kosten der Finanzierung
Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und die Eintragung der Sicherheit gehören zum Kauf, tauchen aber in keiner Nebenkostenübersicht des Vermittlers auf. Sie gehören trotzdem in die Rechnung, bevor eine Zusage gegeben wird.
Warum die regionale Ebene zählt
Mehrere Länder überlassen den Steuersatz der Region. Derselbe Kaufpreis kostet dann in zwei Regionen unterschiedlich viel Steuer, und der Unterschied ist groß genug, um eine Finanzierung zu kippen.
Was gern vergessen wird
Neben den vier großen Posten fallen regelmäßig an: die Kosten für die Löschung alter Eintragungen des Verkäufers, die Gebühr für die Eintragung der Finanzierung und, bei Wohnungen, die anteilige Zuführung zur Rücklage.
Was in der Stadt Dragør gilt
In der Altstadt von Dragør (Dragoer) dürfen Wohngebäude höchstens ein Geschoss plus ausgebautes Dachgeschoss haben. Die Fassadenhöhe von der Straße bis zum Schnittpunkt von Wand und Dach darf 3,20 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe höchstens 7,50 Meter.
Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 6.4.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026
In der Altstadt von Dragør müssen Hauswände aus gelbem, wassergestrichenem Ziegel gemauert und anschließend weiß gekalkt und mit gelber Ockerfarbe (gul okker) getüncht werden. Der Sockel muss schwarz geteert sein.
Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.6.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026
In der Altstadt von Dragør sind nur symmetrische Satteldächer erlaubt, Mansard- und Walmdächer sind ausdrücklich untersagt. Die Eindeckung muss aus roten, unglasierten Flügelziegeln (vingetegl) bestehen, die Dachneigung muss zwischen 45 und 55 Grad liegen.
Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.2.1; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026
In der Altstadt von Dragør sind Balkone, Terrassentüren, Dachterrassen, Markisen und ähnliche Bauteile ausdrücklich verboten. Auch Sonnenkollektoren dürfen nicht angebracht werden, andere sichtbare Energieanlagen brauchen eine gesonderte Genehmigung.
Grundlage: Lokalplan 25 for Dragør gamle bydel, § 7.10 und § 9.5; beschlossen von der Kommunalbestyrelse Dragør am 12.12.1989, weiterhin in Kraft laut Tillæg 1 vom 28.01.2026
Die Rechtslage in Dänemark
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Eine klassische Grunderwerbsteuer gibt es nicht; an ihre Stelle tritt die Registrierungsabgabe für die Eintragung ins Grundbuch. Die Nebenkosten des Käufers sind dadurch niedrig.
Die einzelnen Posten
Registrierungsabgabe (gesetzlich fest): Dänemark erhebt keine klassische Grunderwerbsteuer. Für die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch fällt die Registrierungsabgabe an: ein fester Teil von 1.850 Kronen plus 0,6 Prozent des Kaufpreises. Sie trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird die Immobilie mit einer Hypothek finanziert, kommt eine gesonderte Registrierungsabgabe für das Pfandrecht hinzu. Anwalt oder Käuferberater (frei vereinbar): In Dänemark gibt es keinen Notar. Der Käufer lässt den Kaufvertrag üblicherweise von einem Anwalt (advokat) oder einem Käuferberater prüfen. Das Honorar ist frei vereinbar, markttypisch rund 10.000 Kronen pauschal. Maklerprovision (frei vereinbar): Zwei bis vier Prozent, frei vereinbar. Üblicherweise beauftragt und zahlt der Verkäufer den Makler (ejendomsmægler), für den Käufer fällt dann nichts an.
Umsatzsteuer beim Erwerb
Der Kauf einer Bestandswohnung von privat ist umsatzsteuerfrei. Beim Neubau vom Bauträger und beim Kauf von Baugrundstücken fällt Umsatzsteuer zum Normalsatz von 25 Prozent an; einen ermäßigten Satz kennt Dänemark nicht.
Grundlage: Kaufnebenkosten Dänemark. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?
Die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis, weil die Nebenkosten keinen beleihbaren Gegenwert schaffen. Sie sind deshalb der Teil, der aus Eigenkapital kommen muss.
Lässt sich die Steuer auf den Erwerb senken?
In engen Grenzen, etwa indem bewegliches Zubehör im Vertrag getrennt ausgewiesen wird, soweit das der Wahrheit entspricht. Ein zu hoch angesetzter Anteil fällt bei einer Prüfung auf und kostet mehr, als er spart.
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