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Spanien · Girona

Einen Bau ohne Genehmigung in Girona erkennen

Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.

Die Probe, die zehn Minuten dauert

Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.

Was ohne Genehmigung droht

Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.

Wo die Verfolgung nicht endet

Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.

Wo eine Frist läuft

Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.

Warum das die Finanzierung berührt

Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.

Was in der Stadt Girona gilt

Im Barri Vell, der Altstadt von Girona, ist die Geschosszahl jedes Gebäudes in einem eigenen Plan je Parzelle festgelegt. Für Erdgeschosse gilt eine lichte Höhe zwischen 3,50 und 4,20 Metern, für Obergeschosse mindestens 2,50 Meter, unter dem Dachgeschoss darf sie am First auf 2,10 Meter sinken. Kellergeschosse müssen mindestens 2,20 Meter hoch sein und dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.

Grundlage: Pla Especial de Conservació i Reforma Interior del Barri Vell de Girona, Artikel 54 und 55; endgültig beschlossen von der Comissió Provincial d'Urbanisme am 20.07.1983, BOP Girona Nr. 117 vom 24.09.1983, laut amtlicher Übersicht der Gemeinde weiterhin in Kraft

Für Fassaden im Barri Vell von Girona ist die Farbe nicht frei wählbar: Jede einzelne Parzelle hat eine eigene, festgelegte Farbe nach der internationalen Munsell-Skala, verzeichnet in einem eigenen Plan und einer dem Regelwerk beigefügten Farbkarte. Erlaubte Fassadenausführungen sind Putz, glatt oder mit Sgraffito, oder Natursteinverkleidung aus Girona-Stein mit mindestens 4 Zentimetern Stärke, an Gebäudeecken mindestens 10 Zentimeter. Verboten sind unter anderem Glaswände, Keramik- oder Glasgitter sowie Verkleidungen aus Kunststoff oder Metall.

Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 62 und 63 (Artikel 63 durch die Revision des Generalplans geändert, Text Refós Artikel 77); Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft

Beim Dach schreibt der Plan für das Barri Vell von Girona eine einheitliche Neigung zwischen 24 und 28 Prozent vor, gedeckt mit alten arabischen Ziegeln aus abgerissenen Gebäuden oder optisch gleichwertigem Material, Kupfer nur mit besonderer Genehmigung. Flachdächer und Dachterrassen sind nicht erlaubt, bestehende gelten als nicht plankonform. Auf dem Dach sind außer Kaminen und einer gemeinsamen Fernsehantenne je Gebäude keine weiteren Aufbauten zulässig.

Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 65, endgültig beschlossen von der Comissió d'Urbanisme am 08.03.1995; Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft

Die Rechtslage in Spanien

Wann eine Genehmigung nötig ist

Für Bauarbeiten braucht es die Licencia de obras der Gemeinde, nach Fertigstellung die Licencia de primera ocupación oder die Cédula de habitabilidad, die die Bewohnbarkeit bescheinigt.

Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht

Ein ohne Lizenz errichtetes Bauwerk (obra ilegal) kann mit Bußgeld, verweigerten Versorgungsanschlüssen und einer Abrissanordnung belegt werden, auch gegen den späteren Käufer. Nach Ablauf der Verjährungsfrist, je nach Region und Schwere der Ordnungswidrigkeit von einem Jahr bei leichten bis zu 15 Jahren bei sehr schweren Verstößen in Galicien (Andalusien: 6 Jahre seit einer Reform 2012), gilt der Bau als fuera de ordenación: geduldet, aber nicht voll legalisierbar, mit Einschränkungen bei Umbau und Erweiterung; ein AFO-Zertifikat kann den Status bestätigen. Madrid kennt für Grün-, Frei- und öffentliche Flächen überhaupt keine Verjährungsfrist.

Grundlage: Baurecht Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?

Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.

Haftet der Verkäufer dafür?

Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.

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