Spanien · Girona
Die Eigentümergemeinschaft in Girona prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in der Stadt Girona gilt
Im Barri Vell, der Altstadt von Girona, ist die Geschosszahl jedes Gebäudes in einem eigenen Plan je Parzelle festgelegt. Für Erdgeschosse gilt eine lichte Höhe zwischen 3,50 und 4,20 Metern, für Obergeschosse mindestens 2,50 Meter, unter dem Dachgeschoss darf sie am First auf 2,10 Meter sinken. Kellergeschosse müssen mindestens 2,20 Meter hoch sein und dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.
Grundlage: Pla Especial de Conservació i Reforma Interior del Barri Vell de Girona, Artikel 54 und 55; endgültig beschlossen von der Comissió Provincial d'Urbanisme am 20.07.1983, BOP Girona Nr. 117 vom 24.09.1983, laut amtlicher Übersicht der Gemeinde weiterhin in Kraft
Für Fassaden im Barri Vell von Girona ist die Farbe nicht frei wählbar: Jede einzelne Parzelle hat eine eigene, festgelegte Farbe nach der internationalen Munsell-Skala, verzeichnet in einem eigenen Plan und einer dem Regelwerk beigefügten Farbkarte. Erlaubte Fassadenausführungen sind Putz, glatt oder mit Sgraffito, oder Natursteinverkleidung aus Girona-Stein mit mindestens 4 Zentimetern Stärke, an Gebäudeecken mindestens 10 Zentimeter. Verboten sind unter anderem Glaswände, Keramik- oder Glasgitter sowie Verkleidungen aus Kunststoff oder Metall.
Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 62 und 63 (Artikel 63 durch die Revision des Generalplans geändert, Text Refós Artikel 77); Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft
Beim Dach schreibt der Plan für das Barri Vell von Girona eine einheitliche Neigung zwischen 24 und 28 Prozent vor, gedeckt mit alten arabischen Ziegeln aus abgerissenen Gebäuden oder optisch gleichwertigem Material, Kupfer nur mit besonderer Genehmigung. Flachdächer und Dachterrassen sind nicht erlaubt, bestehende gelten als nicht plankonform. Auf dem Dach sind außer Kaminen und einer gemeinsamen Fernsehantenne je Gebäude keine weiteren Aufbauten zulässig.
Grundlage: Pla Especial Girona, Artikel 65, endgültig beschlossen von der Comissió d'Urbanisme am 08.03.1995; Barri Vell Girona, weiterhin in Kraft
Die Rechtslage in Spanien
Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist
Die Propiedad horizontal teilt das Gebäude in Sondereigentum an Wohnungen und Lokalen und gemeinsame Elemente, die jeder Einheit als cuota de participación zugeordnet sind.
Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse
Die comunidad de propietarios beschließt in der junta, geführt von einem presidente und meist einem administrador de fincas.
Was laufend zu zahlen ist
Die gastos generales werden nach der cuota getragen. Ein fondo de reserva ist Pflicht und beträgt mindestens zehn Prozent des ordentlichen Budgets.
Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht
Der Erwerber haftet mit der gekauften Immobilie (afección real) für die Schulden gegenüber der Gemeinschaft aus dem laufenden Jahr und den drei vorangegangenen Kalenderjahren. Der Verkäufer muss im Kaufvertrag erklären, dass er die Kosten bezahlt hat, und eine Bescheinigung der Gemeinschaft über den Schuldenstand vorlegen. Der Käufer sollte diese Bescheinigung verlangen.
Grundlage: Wohnungseigentum Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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