BA · Jajce
Die Eigentümergemeinschaft in Jajce prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in der Stadt Jajce gilt
In der Zona Varoši von Jajce darf ein neu eingefügtes Gebäude höchstens die Höhe der Nachbargebäude erreichen, in jedem Fall aber nicht mehr als 6,5 Meter bis zur Traufe, bei höchstens 8 mal 8 Metern Grundfläche und unter Verwendung traditioneller Materialien wie Naturstein, Holzschindeln und geneigten Dächern mit 30 bis 60 Grad Neigung.
Grundlage: Odluka o proglašenju Historijskog gradskog područja Jajca nacionalnim spomenikom, Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika BiH, Broj 08.2-6-1042/03 vom 07.07.2004
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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