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Slowenien · Kamnik

Altlasten in Kamnik prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Kamnik gilt

Im historischen Stadtkern von Kamnik ist für Dächer eine Neigung zwischen 38 und 45 Grad vorgeschrieben, gedeckt ausschließlich mit rotem Biberschwanzziegel. Flachdächer sind ausdrücklich nicht zulässig.

Grundlage: Odlok o občinskem prostorskem načrtu Občine Kamnik, 161. člen Absatz 2 Buchstabe c; beschlossen vom Gemeinderat Kamnik am 21.10.2015, Uradni list RS Nr. 86/2015

Die Rechtslage in Slowenien

Wo Altlasten verzeichnet sind

Die Behörden erfassen den Bodenzustand; die Umweltagentur (ARSO) gibt Auskunft.

Wer dafür haftet

Der Verursacher (povzročitelj) haftet verschuldensunabhängig für die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, besonders beim Ende eines Anlagenbetriebs. Eine allgemeine Sanierungshaftung des bloßen Eigentümers oder Käufers ist nicht belegt; er ist aber Verfahrensbeteiligter, wenn eine Sanierung sein Grundstück betrifft.

Grundlage: Altlasten Slowenien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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