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Lettland · Kuldīga

Widmung und Schutzgebiete in Kuldīga prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Kuldīga gilt

In der Altstadt von Kuldīga muss ein Satteldach eine Neigung von 35 bis 45 Grad haben. Ein Mansarddach ist im unteren Teil mit 65 bis 70 Grad und im oberen Teil mit 30 bis 50 Grad vorgeschrieben.

Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 55.1 und 55.4; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022

Als Dachdeckung sind in der Altstadt von Kuldīga Tonziegel vorgesehen, ausnahmsweise rote Betonziegel, außerdem handgefalztes Blech, Holzschindeln oder Bretter. Die Wahl muss durch die historische Bauforschung des jeweiligen Gebäudes begründet sein.

Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 53.7; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022

Für Außenwände in der Altstadt von Kuldīga sind nur Holz, massives Ziegelmauerwerk oder gestrichener Verputz zulässig. Andere Materialien müssen mit Holz verkleidet oder verputzt werden, und Kunststoff- beziehungsweise PVC-Fassadenverkleidung ist ausdrücklich verboten.

Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 60.1; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022

Dachfenster in der Altstadt von Kuldīga dürfen höchstens 0,80 mal 1,20 Meter Glasfläche haben, verglaste Dachluken auf Flachdächern höchstens 0,40 mal 0,60 Meter, und zwischen zwei Dachfenstern müssen mindestens 2 Meter Abstand liegen.

Grundlage: Lokālplānojums Kuldīgas vecpilsētai Ventas senlejā, Saistošie noteikumi Nr. KNP/2022/36, Punkt 54.4.3; beschlossen von der Kuldīgas novada dome am 24.11.2022

Die Rechtslage in Lettland

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Der teritorijas plānojums der Gemeinde legt die zulässige Nutzung und die Entwicklungsmöglichkeiten der Parzelle fest. Grundlage ist das Teritorijas attīstības plānošanas likums (Gesetz über die Raumentwicklungsplanung).

Schutzgebiete und ihre Folgen

Die im Plan festgelegte Nutzung, Naturschutz und Gefahrenzonen schränken die Bebauung ein.

Vorkaufsrechte

Ein allgemeines kommunales Vorkaufsrecht besteht seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr; das neue Selbstverwaltungsgesetz (Pašvaldību likums) hat es abgeschafft. Die Gemeinde kann nur noch vorkaufen, wenn sie Miteigentümerin ist oder Bodeneigentümerin bei getrenntem Gebäudeverkauf.

Grundlage: Landnutzung Lettland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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