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BA · Mostar

Altlasten in Mostar prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Mostar gilt

Im Kern der Schutzzone um die Alte Brücke von Mostar sind ausschließlich konservatorisch-restauratorische Arbeiten erlaubt. Jeder Eingriff braucht die Genehmigung des föderalen Kulturministeriums und fachliche Bauaufsicht, echte Neubauten sind ausgeschlossen.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Stari most sa kulama, graditeljska cjelina, Broj 07.1-02-903/03-29, Sl. glasnik BiH 53/04; beschlossen 08.07.2004

In der Pufferzone rund um die Altstadt von Mostar begrenzt die Schutzentscheidung Geschosszahl, Größe und Gebäudeumriss neuer Bauten und schreibt Materialien vor, die den einheimischen, traditionell verwendeten Baustoffen entsprechen müssen.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Historijsko gradsko područje Mostar, Broj 08.1-6-1005/03-10, Sl. glasnik BiH 06/05; beschlossen 08.07.2004

Im historischen Stadtgebiet von Mostar müssen mindestens 50 Prozent der Gebäude ihre Wohnnutzung behalten.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Historijsko gradsko područje Mostar, Broj 08.1-6-1005/03-10, Sl. glasnik BiH 06/05; beschlossen 08.07.2004

In der Pufferzone um die Alte Brücke von Mostar dürfen die Grünflächen am Flussufer nicht bebaut werden, die Ufervegetation muss erhalten bleiben. Werbetafeln und Beschilderung, die den Blick auf die Brücke versperren, sind verboten.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Stari most sa kulama, graditeljska cjelina, Broj 07.1-02-903/03-29, Sl. glasnik BiH 53/04; beschlossen 08.07.2004

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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