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BA · Mostar

Widmung und Schutzgebiete in Mostar prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Mostar gilt

Im Kern der Schutzzone um die Alte Brücke von Mostar sind ausschließlich konservatorisch-restauratorische Arbeiten erlaubt. Jeder Eingriff braucht die Genehmigung des föderalen Kulturministeriums und fachliche Bauaufsicht, echte Neubauten sind ausgeschlossen.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Stari most sa kulama, graditeljska cjelina, Broj 07.1-02-903/03-29, Sl. glasnik BiH 53/04; beschlossen 08.07.2004

In der Pufferzone rund um die Altstadt von Mostar begrenzt die Schutzentscheidung Geschosszahl, Größe und Gebäudeumriss neuer Bauten und schreibt Materialien vor, die den einheimischen, traditionell verwendeten Baustoffen entsprechen müssen.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Historijsko gradsko područje Mostar, Broj 08.1-6-1005/03-10, Sl. glasnik BiH 06/05; beschlossen 08.07.2004

Im historischen Stadtgebiet von Mostar müssen mindestens 50 Prozent der Gebäude ihre Wohnnutzung behalten.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Historijsko gradsko područje Mostar, Broj 08.1-6-1005/03-10, Sl. glasnik BiH 06/05; beschlossen 08.07.2004

In der Pufferzone um die Alte Brücke von Mostar dürfen die Grünflächen am Flussufer nicht bebaut werden, die Ufervegetation muss erhalten bleiben. Werbetafeln und Beschilderung, die den Blick auf die Brücke versperren, sind verboten.

Grundlage: Komisija za očuvanje nacionalnih spomenika, Entscheidung Stari most sa kulama, graditeljska cjelina, Broj 07.1-02-903/03-29, Sl. glasnik BiH 53/04; beschlossen 08.07.2004

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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