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Griechenland · Mykonos

Altlasten in Mykonos prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Mykonos gilt

Im historischen Kernbereich (Tomeas A) von Mykonos-Stadt sind Gebäude auf höchstens zwei Geschosse und eine Höchsthöhe von 7,50 Metern begrenzt, einschließlich einer massiven Brüstung, gestaffelt je nach Geländeneigung.

Grundlage: Προεδρικό Διάταγμα της 13-08-1976, ΦΕΚ 336/Δ/1976, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe δ

Im selben Kernbereich von Mykonos-Stadt darf die bebaute Fläche höchstens 50 Prozent des Grundstücks betragen, mit einem höchstzulässigen Bebauungskoeffizienten von 0,5.

Grundlage: Προεδρικό Διάταγμα της 13-08-1976, ΦΕΚ 336/Δ/1976, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe γ und ε

Die Rechtslage in Griechenland

Wo Altlasten verzeichnet sind

Ein flächendeckendes Altlastenregister besteht nicht; die Umweltbehörde erfasst Fälle im Rahmen der Umwelthaftung.

Wer dafür haftet

Es gilt das Verursacherprinzip: der Betreiber (φορέας εκμετάλλευσης) einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die den Bodenschaden verursacht, trägt die Vermeidung und Sanierung. Eine Haftung des bloßen Eigentümers oder Käufers, der den Schaden nicht verursacht hat, ist nicht belegt; der Käufer sollte frühere Nutzungen prüfen.

Grundlage: Altlasten Griechenland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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