Frankreich · Provins
Altlasten in Provins prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Stadt Provins gilt
Ein Neubau in der Altstadt von Provins darf sich in der Straßenflucht um höchstens ein Geschoss von einem gut erhaltenen angrenzenden Gebäude unterscheiden. Eine feste Meterzahl gibt es nicht, maßgeblich ist die Nachbarbebauung.
Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.16.4; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017
Verputz an Fassaden in der Altstadt von Provins muss aus weißem oder magerem Kalkmörtel mit Sand in Steinton bestehen, gekratzt oder gefilzt verarbeitet. Zementputz, Kunststoffverkleidungen, Tirolean-Spritzputz und künstliche Steinplatten sind verboten.
Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.17.1 und A.17.2; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017
Dächer von Neubauten in der Altstadt von Provins müssen eine Neigung von etwa 45 Grad haben und mit gealtert wirkenden, nuancierten Flachziegeln in 65 bis 80 Stück je Quadratmeter gedeckt werden, ein einheitlicher Braunton ist verboten. Naturschiefer, Zink und Kupfer können genehmigt werden, Schindeln und andere Bitumenprodukte sind untersagt.
Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.18.2 und A.18.4; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017
Die Rechtslage in Frankreich
Wo Altlasten verzeichnet sind
Der Staat führt die Datenbanken BASOL (nachgewiesene Verschmutzung) und BASIAS (früher potenziell verschmutzende Tätigkeiten) sowie die secteurs d'information sur les sols (SIS), einsehbar über georisques.gouv.fr.
Wer dafür haftet
Primär haftet der letzte Betreiber der verschmutzenden Anlage (dernier exploitant). Beim Verkauf muss der Verkäufer den Käufer im État des Risques über eine bekannte Verschmutzung oder einen SIS informieren; unterbleibt das, kann der Käufer den Vertrag anfechten oder eine Minderung verlangen.
Grundlage: Altlasten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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