Zum Inhalt springen

Kroatien · Rovinj

Die Eigentümergemeinschaft in Rovinj prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.

Was Sie außer der Wohnung noch erwerben

Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.

Die drei Papiere, die den Unterschied machen

Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.

Die Protokolle der letzten Jahre

Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.

Der Wirtschaftsplan

Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.

Der Stand der Rücklage

Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.

Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen

An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.

Was in der Stadt Rovinj gilt

Im als besonders wertvoll ausgewiesenen historischen Zentrum von Rovinj, der Altstadt-Halbinsel, ist die Gebäudehöhe auf höchstens 7 Meter begrenzt, die Gesamthöhe bis zum First hängt von der Dachneigung ab. Solange keine eigene Konservierungsgrundlage für die gesamte Halbinsel verabschiedet ist, sind Umbauten nur innerhalb des bestehenden Gebäudeumrisses zulässig, ohne Aufstockung, Anbau oder Ersatzbau.

Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 69a Absatz 1 Punkt 1 sowie Članak 211 Absatz 6; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25

In der Altstadt-Kernzone von Rovinj müssen Fensteröffnungen mit Sonnenschutz versehen werden, in der Regel mit Lamellenläden (grilje) oder traditionellen Holzfensterläden (škure). Rollläden, Raffstores, Faltmarkisen und überdachte Eingänge sind nur außerhalb dieser historischen Kernzone zulässig.

Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 89 Absatz 4; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25

In der geschützten Altstadt-Zone von Rovinj sind Dachterrassen und offene Solarien nicht zulässig, sie sind nur außerhalb dieser Zone erlaubt. Auch Solar- und Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind in der geschützten Zone ausdrücklich ausgeschlossen.

Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 100 Absatz 1 und Članak 102 Absatz 1; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25

Die Rechtslage in Kroatien

Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist

Das Sondereigentum an einem besonderen Teil (vlasništvo posebnog dijela) ist mit einem Miteigentumsanteil verbunden.

Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse

Die Miteigentümer bestellen einen upravitelj (Verwalter) und beschließen gemeinsam über die Verwaltung.

Was laufend zu zahlen ist

Die Eigentümer zahlen in eine zajednička pričuva (gemeinsame Rücklage) und tragen die Lasten nach Anteilen.

Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht

Die zajednička pričuva ist an das Gebäude gebunden und geht mit über; ihre Mittel sind zweckgebunden, denn zulässig sind nur Zahlungen für Erhaltung und Verbesserung der Immobilie oder für die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, und eine Vollstreckung in die pričuva ist nur wegen eben dieser Forderungen erlaubt. RÜCKSTÄNDE DES VOREIGENTÜMERS ERREICHEN DEN ERWERBER NICHT: Das Zakon o vlasništvu kennt weder eine Haftung des Erwerbers für Beitragsrückstände noch ein gesetzliches Pfandrecht der Gemeinschaft an der Einheit. Damit bleibt es bei der allgemeinen Regel, dass eine Schuld bei ihrem Schuldner bleibt. WAS ES STATTDESSEN GIBT, und das ist der eigentliche Prüfpunkt beim Kauf: Kann ein Miteigentümer seinen Anteil an einer größeren Erhaltungsmaßnahme nicht sofort zahlen, die seltener als jährlich anfällt und nicht durch die pričuva gedeckt ist, darf ihm Ratenzahlung über höchstens zehn Jahre eingeräumt werden, gesichert durch eine HYPOTHEK auf seinem Miteigentumsanteil und verzinst wie üblich. Eine solche Hypothek steht im Grundbuch und geht mit der Einheit auf den Käufer über. Wer also nur nach Rückständen fragt, übersieht die Belastung, auf die es hier ankommt: Der Grundbuchauszug ist wichtiger als die Auskunft des Verwalters. Der Käufer sollte beides prüfen, offene Beiträge und den Stand der pričuva. RECHERCHEUMFANG: am Volltext des Zakon o vlasništvu i drugim stvarnim pravima geprüft (7.253 Zeilen, Suchlauf am 19.08.2026 über die Begriffe stjecatelj, pričuva und založno pravo, deren Treffer die Wirksamkeit der Suche belegen). Ein Negativbefund in diesem Gesetz schliesst eine Regelung in einem anderen Gesetz nicht aus.

Grundlage: Wohnungseigentum Kroatien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?

Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?

Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

Weiter

Bereit, eine Immobilie zu prüfen?

In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.

Immobilie prüfen

Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.

Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.

Auf dem Laufenden bleiben

Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.

Höchstens zweimal im Jahr: neue Funktionen, Markt-Einordnungen und Tipps zu Kauf, Verkauf und Miete. Jederzeit abbestellbar. Keine Weitergabe an Dritte.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

Immobilie prüfen