AD · Sant Julià de Lòria
Kaufnebenkosten in Sant Julià de Lòria
Die Nebenkosten entscheiden mit darüber, ob eine Finanzierung aufgeht, denn sie sind in der Regel nicht beleihbar und müssen aus Eigenkapital kommen.
Die Posten, die feststehen
Ein Teil der Nebenkosten ist gesetzlich festgelegt oder folgt einem amtlichen Tarif. Über diesen Teil lässt sich nicht verhandeln, er lässt sich nur genau berechnen. Dazu gehören je nach Land die Steuer auf den Erwerb, die Eintragung im Register und die Gebühr der beurkundenden Stelle.
Die Posten, über die verhandelt wird
Der andere Teil ist frei vereinbart, allen voran die Vergütung des Vermittlers. Wer sie trägt und in welchem Verhältnis, ist in mehreren Ländern in den letzten Jahren geändert worden.
Die Vergütung des Vermittlers
Sie ist der größte verhandelbare Posten. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren festgelegt, dass sie zu teilen ist oder dass sie zahlt, wer den Vermittler beauftragt hat. Wer den Vertrag vor der Besichtigung liest, weiß, welche Fassung für ihn gilt.
Die Kosten der Finanzierung
Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und die Eintragung der Sicherheit gehören zum Kauf, tauchen aber in keiner Nebenkostenübersicht des Vermittlers auf. Sie gehören trotzdem in die Rechnung, bevor eine Zusage gegeben wird.
Warum die regionale Ebene zählt
Mehrere Länder überlassen den Steuersatz der Region. Derselbe Kaufpreis kostet dann in zwei Regionen unterschiedlich viel Steuer, und der Unterschied ist groß genug, um eine Finanzierung zu kippen.
Was gern vergessen wird
Neben den vier großen Posten fallen regelmäßig an: die Kosten für die Löschung alter Eintragungen des Verkäufers, die Gebühr für die Eintragung der Finanzierung und, bei Wohnungen, die anteilige Zuführung zur Rücklage.
Was in der Stadt Sant Julià de Lòria gilt
In den historischen Ortskernen (Subzone CE1) von Sant Julià de Lòria beträgt die maximale Gebäudehöhe 13 Meter bei höchstens vier Geschossen.
Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial de Sant Julià de Lòria, Article 106; definitiv genehmigt per Edicte vom 26.11.2015, BOPA Núm. 83 vom 09.12.2015
In denselben historischen Ortskernen von Sant Julià de Lòria müssen sichtbare Fassaden und Mauern zu mindestens 75 Prozent mit unbehandeltem Naturstein verkleidet werden, und Dächer müssen aus Schiefer mit mindestens 30 Prozent Neigung ausgeführt werden.
Grundlage: Pla d'Ordenació i Urbanisme Parroquial de Sant Julià de Lòria, Article 111 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt per Edicte vom 26.11.2015, BOPA Núm. 83 vom 09.12.2015
Häufige Fragen
Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?
Die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis, weil die Nebenkosten keinen beleihbaren Gegenwert schaffen. Sie sind deshalb der Teil, der aus Eigenkapital kommen muss.
Lässt sich die Steuer auf den Erwerb senken?
In engen Grenzen, etwa indem bewegliches Zubehör im Vertrag getrennt ausgewiesen wird, soweit das der Wahrheit entspricht. Ein zu hoch angesetzter Anteil fällt bei einer Prüfung auf und kostet mehr, als er spart.
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