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FO · Tinganes

Altlasten in Tinganes prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Tinganes gilt

Auf der Altstadthalbinsel Tinganes in Tórshavn dürfen Häuser in der Zone A1 nur eingeschossig mit ausgebautem Dachboden gebaut werden, die Traufhöhe darf höchstens 2,60 Meter ab Wohnraumboden betragen, und die Dachneigung muss zwischen 30 und 45 Grad liegen.

Grundlage: Serstøk byggisamtykt nr. 4 fyri Tinganes og gomlu Havnina, Tórshavnar kommuna, 5. gr., Eind A1, Buchst. f-h; zuletzt geändert 2022, genehmigt 24.10.2022

Im angrenzenden Altstadtbereich der Zone A2 auf Tinganes dürfen Häuser höchstens 3 Geschosse zusätzlich zum Keller haben, und der höchste Punkt der Außenwand darf 12 Meter, gemessen von der Oberkante des Kellerfußbodens bis zur Dachoberkante samt Geländer, nicht übersteigen.

Grundlage: Serstøk byggisamtykt nr. 4 fyri Tinganes og gomlu Havnina, Tórshavnar kommuna, 5. gr., Eind A2, Buchst. e; zuletzt geändert 2022, genehmigt 24.10.2022

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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