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Spanien · Úbeda

Was Sie in Úbeda vor dem Kauf prüfen sollten

Nach der Unterschrift verschiebt sich die Beweislast. Vorher muss der Verkäufer offenlegen, nachher müssen Sie beweisen. Deshalb ist die Reihenfolge der Prüfung wichtiger als ihre Tiefe.

Was der Verkäufer von sich aus sagen muss

Jede der hier behandelten Rechtsordnungen kennt Umstände, die der Verkäufer ungefragt offenlegen muss. Verschweigt er einen davon, hilft ihm auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Das ist der stärkste Hebel, den ein Käufer hat, und er wirkt nur, wenn man weiß, was auf diese Liste gehört.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Der Satz, gekauft werde wie besichtigt, steht in fast jedem Vertrag. Er deckt weniger ab, als die meisten annehmen.

Arglist

Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt in allen hier behandelten Ländern.

Zugesicherte Eigenschaften

Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, etwa eine Wohnfläche oder eine Nutzung als Wohnraum, bleibt trotz Ausschluss verbindlich.

Die Unterlagen, deren Fehlen etwas bedeutet

Manche Unterlagen fehlen aus Nachlässigkeit, andere fehlen aus einem Grund. Eine Baugenehmigung, die niemand findet, eine Nutzungsbewilligung, die es nicht gibt, ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das nicht herausgegeben wird: In diesen drei Fällen ist das Fehlen selbst der Befund.

Die Lasten, die nicht im Exposé stehen

Wegerechte, Wohnrechte auf Lebenszeit, Vorkaufsrechte einer Gemeinde und Altlastenverdacht stehen in Registern, nicht in der Anzeige. Sie mindern den Wert und schränken die Nutzung ein, und sie gehen auf den Käufer über.

Was in der Stadt Úbeda gilt

Im Centro Histórico von Úbeda darf die Firsthöhe eines Dachs, gemessen ab der Oberkante der obersten Geschossdecke, an keiner Stelle 4 Meter übersteigen. Nur bei Gemeinbedarfsgebäuden sind bis zu 5,50 Meter zulässig.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 58.2.b); Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Fassaden im Centro Histórico von Úbeda werden aus Sichtmauerwerk oder verputztem, getünchtem oder gestrichenem Ziegel ausgeführt. In sieben benannten Straßen (darunter Calle Real und Calle Trinidad) sowie an der Plaza de Andalucía ist Weiß als Fassadenfarbe verboten, erlaubt sind nur Siena- und Erdtöne. In der Calle Fuente Risas sowie den Vierteln Alcázar und San Millán gilt umgekehrt Weiß als einzige zulässige Farbe.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 74; Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Im Centro Histórico von Úbeda ist gebogener Tonziegel das einzig zulässige Dachdeckungsmaterial, jedes andere Material ist verboten. Ziegel und Dachtraufe müssen sichtbar bleiben, Brüstungsmauern ebenso wie Flachdächer oder begehbare Dachterrassen sind untersagt.

Grundlage: PEPCH Úbeda, Artikel 73; Texto Refundido Juli 2000, endgültig beschlossen August 1989

Die Rechtslage in Spanien

Wie lange der Verkäufer haftet

Sechs Monate ab der Übergabe.

Bis wann ein Mangel gemeldet sein muss

Die sechs Monate sind zugleich die Frist für die Klage. Eine außergerichtliche Mahnung hält sie NICHT an, nur eine Klage bei Gericht wahrt sie. Der Grund dafür ist ihre Rechtsnatur: Es ist eine Ausschlussfrist (caducidad), keine Verjährung. Sie wird deshalb weder gehemmt noch unterbrochen und läuft unaufhaltsam ab. Wer den Mangel im fünften Monat entdeckt, hat noch einen Monat für die Klage, nicht mehr.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Ja, aber nur wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind: der Ausschluss wurde ausdrücklich vereinbart, und der Verkäufer kannte den Mangel wirklich nicht.

Wann der Ausschluss nicht trägt

Kannte der Verkäufer den Mangel, trägt die Klausel nicht und er schuldet zusätzlich Schadenersatz. Die Kenntnis müssen Sie beweisen.

Was Sie verlangen können

Sie wählen zwischen Rückgabe gegen den Kaufpreis und Preisminderung. Bei Kenntnis des Verkäufers zusätzlich Schadenersatz.

Grundlage: Art. 1484, 1485, 1486, 1490 Código Civil. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Reicht eine Besichtigung, um Mängel zu erkennen?

Für sichtbare Mängel ja, und genau deshalb haftet der Verkäufer für sie meist nicht. Die teuren Fälle betreffen das, was man nicht sieht: Feuchtigkeit hinter Verkleidung, fehlende Genehmigungen, beschlossene Sonderumlagen.

Was, wenn die Fläche im Vertrag nicht stimmt?

Ob eine Abweichung einen Anspruch auslöst, hängt davon ab, ob die Fläche zugesichert oder nur beschrieben war, und wie groß die Abweichung ist. Die Schwelle ist je nach Land verschieden.

Kann ich nach der Unterschrift noch zurück?

Nur in engen Grenzen. Deshalb gehört jede Prüfung vor die Unterschrift, und deshalb ist eine Frist zwischen Entwurf und Beurkundung wertvoller als jede Zusicherung danach.

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