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Österreich · Vorarlberg

Den Energieausweis in Vorarlberg lesen und verstehen

Der Energieausweis ist das einzige Papier, das ein Verkäufer schon bei der Anzeige vorlegen muss. Gelesen wird er selten, dabei steht darin, was das Haus im Betrieb kostet und was Sie nach dem Kauf tun müssen.

Bedarf oder Verbrauch: der Unterschied entscheidet alles

Es gibt zwei Arten, und sie sagen Verschiedenes. Die eine rechnet, was das Gebäude bei normierter Nutzung brauchen würde. Die andere misst, was die bisherigen Bewohner tatsächlich verbraucht haben. Ein sparsamer Vormieter macht ein schlechtes Haus auf dem Papier gut.

Der bedarfsorientierte Ausweis

Er bewertet die Substanz: Dämmung, Fenster, Heizung. Für einen Käufer ist er der aussagekräftigere, weil er unabhängig davon ist, wer vorher darin gewohnt hat.

Der verbrauchsorientierte Ausweis

Er nimmt die Abrechnungen der letzten Jahre. Zwei Personen in einem großen Haus ergeben einen guten Wert, auch wenn das Haus schlecht gedämmt ist.

Wie lange er gilt

Der Ausweis hat eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos, und der Verkäufer muss einen neuen erstellen lassen, bevor die Anzeige online geht. Das Datum steht auf dem Deckblatt und wird fast nie geprüft.

Was nach dem Kauf auf Sie zukommt

Mehrere Länder knüpfen an schlechte Werte eine Pflicht: Bestimmte Bauteile sind nach dem Eigentümerwechsel binnen einer Frist zu ertüchtigen, alte Heizkessel dürfen nicht weiterbetrieben werden. Diese Pflicht trifft den Käufer, nicht den Verkäufer.

Was ein schlechter Wert praktisch bedeutet

Er kostet zweimal: im Betrieb und bei der Finanzierung. Mehrere Banken machen Konditionen inzwischen von der Energieklasse abhängig, und in einigen Ländern darf unterhalb einer bestimmten Klasse gar nicht mehr vermietet werden.

Was im Bundesland Vorarlberg gilt

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Vorarlberg gilt das Vorarlberger Baugesetz, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: das Vorarlberger Baugesetz

Die Rechtslage in Österreich

Der Energieausweis

Der Verkäufer muss dem Käufer einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und aushändigen. In Inseraten sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) anzugeben. Fehlt der Ausweis, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Was Sie nach dem Kauf sanieren müssen

Es gibt keine bundesweite Zwangssanierung nach Energieklasse. Anforderungen an die thermische Qualität entstehen erst bei größeren Renovierungen und ergeben sich aus der OIB-Richtlinie 6 und den Bauordnungen der Länder.

Grundlage: Energierecht Österreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer den Ausweis unaufgefordert zeigen?

Ja. Die Vorlagepflicht besteht spätestens bei der Besichtigung, und die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen. Wer ihn erst beim Notartermin sieht, hat einen Anhaltspunkt dafür, wie der Rest der Unterlagen gepflegt ist.

Kann ich den Ausweis anzweifeln?

Er ist keine Zusicherung, sondern eine fachliche Einschätzung nach einem vorgegebenen Verfahren. Weicht die Wirklichkeit deutlich ab, ist das ein Hinweis auf einen Fehler bei der Erstellung, aber kein Mangel des Gebäudes.

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