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Schweiz

Immobilien im Kanton Wallis: was hier gilt

Was im Kanton Wallis rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

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Wallis: die Zahlen

Miete je m²
15,2 Fr. je m² und Monat netto, Durchschnitt aller bewohnten Mietwohnungen (Bestand, 2024)
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Strukturerhebung
Handänderungssteuer
1,5 Prozent Handänderungssteuer (gesetzliche Obergrenze, die Gemeinde kann darunter liegen)
Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen, Die Handänderungssteuern, November 2022, Stand der Gesetzgebung 1.1.2022, Ziff. 3.1, 5.1 und 6.2.1
Mietpreisspanne
13,1 bis 18,6 Fr. je m² und Monat, je nach Zimmerzahl (kleine Wohnungen kosten je m² mehr)
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Strukturerhebung

Was hier anders ist

Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.

Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG

Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.

Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR

Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.

Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)

Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.

Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG

Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.

Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG

Der Kanton Wallis gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.

Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025

Die Themen im Kanton Wallis

Welche amtlichen Karten es im Kanton Wallis gibt

Diese Ebenen liegen landesweit vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.

Liegt vor

Hochwasser, Naturgefahren, Starkregen, Lärm, Radon, Widmung, Kataster, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, ÖV-Anbindung.

Liegt hier nicht vor

Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.

Was Sie in der Schweiz selbst nachsehen können

10 amtliche Stellen in 3 Kategorien. Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Im Bericht zu Ihrem Objekt stehen sie namentlich, mit Abrufdatum und Link.

Wert & BodenwertEnergieUmwelt & Naturgefahren

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