Schweiz · Wallis
Altlasten im Wallis prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was im Kanton Wallis gilt
Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.
Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG
Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.
Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR
Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.
Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.
Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG
Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.
Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG
Der Kanton Wallis gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.
Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025
Die Rechtslage in der Schweiz
Wo Altlasten verzeichnet sind
Die Kantone führen einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (KbS); rund 38000 Standorte sind erfasst.
Wer dafür haftet
Es gilt das Verursacherprinzip: in erster Linie zahlt, wer die Belastung verursacht hat. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln oder ist er zahlungsunfähig, kann der Standortinhaber, also der Grundeigentümer, anteilig für die Kosten herangezogen werden. Der Käufer sollte den KbS-Eintrag vor dem Kauf prüfen.
Grundlage: Altlasten Schweiz. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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