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Liechtenstein · Balzers

Betriebskostenabrechnung in Balzers prüfen

Die meisten falschen Abrechnungen sind nicht falsch gerechnet. Sie enthalten Posten, die gar nicht umgelegt werden dürfen. Deshalb ist die erste Prüfung eine Liste und keine Rechnung.

Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt etwas umgelegt werden darf

In mehreren Ländern schuldet ein Mieter ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag keine Betriebskosten. Dann ist die vereinbarte Miete eine Inklusivmiete, und die gesamte Abrechnung entfällt. Diese Frage steht vor jeder einzelnen Position.

Der Katalog: was auf die Liste darf

Ist die Umlage vereinbart, entscheidet ein Katalog, welche Kosten überhaupt in Frage kommen. Er ist je nach Land abschließend oder offen, und dieser Unterschied entscheidet über den Ausgang jeder Beanstandung.

Abschließender Katalog

Steht ein Posten nicht im Gesetz, darf er nicht umgelegt werden, auch nicht mit einer Klausel im Vertrag. Eine solche Klausel ist dann wirkungslos.

Offener Katalog

Umgelegt werden darf, was vereinbart ist. Dann verschiebt sich die Prüfung vom Gesetz in den Vertrag, und die entscheidende Frage lautet, ob der Posten dort einzeln benannt ist.

Die drei Klassiker, die selten hineingehören

Drei Posten sind in mehreren Ländern ausdrücklich ausgenommen und tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf. Wer nur diese drei prüft, hat den größten Teil der strittigen Beträge erfasst.

Verwaltungskosten

Die Vergütung der Hausverwaltung. Sie steht in mehreren Ländern ausdrücklich nicht im Katalog und wird trotzdem regelmäßig weitergegeben, oft versteckt in einer Sammelposition.

Instandhaltung und Reparaturen

Was kaputt war und repariert wurde, trägt in aller Regel der Eigentümer. Der Unterschied zur laufenden Wartung ist die Trennlinie, an der die meisten Abrechnungen scheitern.

Leerstandsanteile

Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus gehören nicht auf die Abrechnung der vermieteten. Fällt auf, wenn die umgelegte Fläche kleiner ist als die Gesamtfläche des Hauses.

Die zwei Fristen

Es gibt fast überall zwei: eine für den Vermieter, bis wann er abrechnen muss, und eine für Sie, bis wann Sie widersprechen können. Die erste kann eine Nachforderung vollständig entwerten, die zweite kann Ihre Beanstandung entwerten. Beide laufen still.

Ihr Recht, die Belege zu sehen

Eine Abrechnung ohne Einsicht in die Rechnungen ist nicht prüfbar. Das Recht, die Belege einzusehen, besteht in den hier behandelten Ländern unabhängig davon, ob die Abrechnung plausibel aussieht.

Was in der Stadt Balzers gilt

In der Dorfkern- und Dorfzone von Balzers sind nur Giebeldächer mit einer Neigung von mindestens 30 Grad zulässig; im übrigen Gemeindegebiet sind alle Dachformen erlaubt.

Grundlage: Bauordnung der Gemeinde Balzers, Art. 6 Absatz 2; erlassen 04.10.2025, genehmigt durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein am 19.08.2025 (LNR 2025-1128)

Die Rechtslage in Liechtenstein

Wann überhaupt verrechnet werden darf

Die Liste in Art. 4 und 5 VMWG ist für Heizungs- und Warmwasserkosten abschließend: Was Art. 4 nicht nennt, darf nicht als solche Kosten verrechnet werden, und was Art. 5 ausdrücklich ausschließt, bleibt beim Vermieter, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes vorsieht. Erhebt der Vermieter die Kosten aufgrund einer Abrechnung, muss er sie jährlich mindestens einmal erstellen und dem Mieter vorlegen. Erhebt er sie pauschal, muss er auf Durchschnittswerte dreier Jahre abstellen (Art. 3). Heizkosten für NICHT vermietete Räume trägt grundsätzlich der Vermieter (Art. 7 Abs. 1); nur wenn keine Verbrauchserfassungsgeräte installiert sind und der Leerstand nachweisbar nur zum Frostschutz beheizt wurde, trägt der Vermieter davon in der Regel nur einen Teil, gestaffelt nach Gebäudegröße (Art. 7 Abs. 2) — das ist AUSDRÜCKLICH kein allgemeiner Verteilschlüssel, sondern nur der Vermieteranteil an leerstehenden Einheiten.

Was auf die Abrechnung darf

Der Katalog ist abschließend. Umlagefähig sind Brennstoffe und verbrauchte Energie für Heizung und Warmwasser, Elektrizität für Brenner und Pumpen der Heizanlage, Betriebskosten für Alternativenergien, Reinigung von Anlage und Kamin samt Abfall- und Schlackenbeseitigung und periodische Revision der Heizanlage.

Was nicht auf die Abrechnung darf

Nicht umlagefähig sind Reparatur und Erneuerung der Heizungs-/Warmwasseranlagen (Art. 5 Bst. a) und Verzinsung und Abschreibung der Anlagen (Art. 5 Bst. b). Steht einer dieser Posten auf Ihrer Abrechnung, ist das der erste Punkt Ihrer Einwendung.

Die Fristen

Keine eigene Rüge- oder Rückforderungsfrist recherchiert; allgemeine ABGB-Fristen dürften gelten.

Grundlage: Art. 3 bis 7 Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), LGBl. 2016 Nr. 287, gestützt auf § 1090 Art. 10 Abs. 3 ABGB. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-13.

Häufige Fragen

Muss ich eine Nachzahlung leisten, solange ich die Abrechnung prüfe?

Eine Nachforderung wird erst fällig, wenn die Abrechnung formell in Ordnung ist. Ist sie es nicht, ist auch die Nachzahlung nicht fällig. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie den Streit nicht eskalieren wollen, aber Ihre Einwendungen behalten möchten.

Was gilt, wenn der Vermieter zu spät abrechnet?

In mehreren Ländern verliert er dann den Anspruch auf eine Nachzahlung, ein Guthaben müssen Sie aber weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur in eine Richtung.

Wie lange kann ich rückwirkend prüfen?

Das hängt an der Einwendungsfrist Ihres Landes und daran, wann Ihnen die Abrechnung zugegangen ist. Abgelaufene Jahre lassen sich in der Regel nicht mehr aufrollen, auch wenn der Fehler eindeutig ist.

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